Unterricht mitschneiden für private Zwecke erlaubt?

8 Antworten

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Nein! Das Mitschneiden ist streng verboten und strafbar.

Es müssten sich alle Personen im Raum ausdrücklich mit Tonbandaufzeichnungen einverstanden erklären bevor man das Diktiergerät einschaltet. Kommt eine Person später hinzu, die die Genehmigung nicht gegeben hat, wäre das weitere Aufnehmen wieder eine Straftat.

§ 201 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt..."

mmh, gut zu wissen - viele behaupten, dass dies tatsächlich nur bei veröffentlichung strafbar ist.

@defreng

Die, die das behaupten verwechseln das möglicherweise mit dem Fotografieren von Personen. Wird jemand fotografiert oder gefilmt (was grundsätzlich nicht strafbar ist), dann müsste die Person nur um Erlaubnis gefragt werden, wenn das Foto oder der Film "verbreitet" werden soll. Bei Tonaufnahmen sind die Sitten und Gesetze viel strenger.

@heinmueck

also, das mit dem fotografieren weiß ich auch, weil ich selber fotografiere. aber dass die gesetze bei tonbandaufnahmen so streng sind, ist ja schon fast lächerlich. eine möglichkeit hast du ja aber noch: kauf dir eine videokamera ;)

@flori87

Die Videokamera dürfte aber nur Stummfilme aufnehmen - sobald diese Videos auch als Tonträger dienen, muss man wieder §201 StGB beachten.

Unter nichtöffentlich definiert der Gesetzgeber aber keine öffentliche Schule. Und vor allem keine öffentlich zugängliche Veranstaltung.

@Mietnormade

ebenso wieder interessant. Was wäre denn, wenn der Raum als öffentlich gelten würde?

@Mietnormade

Die Schule ist definitiv nicht öffentlich! Daher sind Tonbandaufnahmen in Schulen ohne Genehmigung der Betroffenen grundsätzlich verboten.

(Wäre die Schule "öffentlich", gäbe es kein Hausrecht und jeder könnte rein und raus spazieren. So ist es aber nicht.)

@heinmueck

na, das klingt alles recht fundiert. Vielen Dank für die vielen Antworten!

@heinmueck

Was hat das Hausrecht mit öffentlich zu tun? Beim Bundesligafussball hat der Verein auch das Hausrecht und es ist trotzdem eine öffentliche Veranstaltung. Und eine Tonaufnahme ist nur dann stafbar wenn ein nichtöffentliches Wort (Telefongespräch geheime Absprache) ohne Kenntnis der betroffenen aufgenommen wird. Der Lehrer spricht vor der Öffentlichkeit (Schülern).

@Mietnormade

Tut mir leid, dass ich hartnäckig widerspreche. Der Lehrer spricht nicht vor der Öffentlichkeit. Würde der Lehrer sich vor die Schule stellen und seine Worte an die Allgemeinheit richten, dann wäre das der Fall, und dann könnte man auch ohne zu fragen ein Tonbandgerät einschalten.

In der Schule, bei Unterrichtsveranstaltungen, richtet der Lehrer sein Wort aber an einen sachlich und/oder persönlich abgegrenzten Personenkreis. Damit handelt es sich um "nichtöffentlich gsprochene Worte".

Wie gesagt, kann man sich mit dem Tonbandgerät unter dem Arm natürlich eine Genehmigung von allen Personen holen, deren Stimmen man aufnehmen will. Hat man solche Genehmigungen, muss man sich keine Sorgen machen.

Dass aber Schulunterricht in der Öffentlichkeit stattfindet, ist ein Irrtum.

Ach ja, noch eine Anmerkung: Auch wenn die Person, deren Worte aufgenommen werden, mitbekommt, dass ein Tonband mitläuft, handelt es sich, wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen um eine Straftat. Es ist nicht ausschlaggebend ob das Opfer von der Tat weiß oder nicht.

egal ob erlaubt oder nicht, es ist als Lerninstrument absolut ungeeignet. Du kannst später in dem ganzen akustischen Müll gar nicht mehr sortieren, was wichtig fürs Abi ist. Beim Schreiben und Lesen ist der Lerneffekt deutlich besser. Glaub es mir!

Also, Heinmueck ist ja offensichtlich Lehrer. Heinmueck irrt allerdings. Es ist doch so, dass ein Lehrer vor (leider) 30 Schülern seinen Unterricht abhält. Die Ausführungen des Lehrers als nichtöffentlich zu bezeichnen ist juristisch nicht haltbar. Es spielt keine Rolle, ob der Schüler den gesamten Unterricht schriftlich notiert oder aber den Unterricht per Diktiergerät mitschneidet. Dies setzt natürlich voraus, dass der Schüler die Tonaufzeichnung tatsächlich nicht an Dritte weitergibt, nicht veröffentlicht und ausschließlich für sich selbst und zur Nachbereitung des Unterrichtes benutzt. Strafbar ist dies dann definitiv nicht.

Rainer Breitrück, Rechtsanwalt

Das Mitschneiden im Unterricht ist nicht erlaubt. Manche Lehrer lassen mit sich reden, ob alle Mitschüler damit einverstanfden sind, bezweifle ich. Ein Mitschnitt stellt für alle Beteiligten eine Art Kontrollfunktion dar und kann Befangenheit hervorrufen und viel von der Spontanetät nehmen. Ich als Lehrerin würde es nicht erlauben. Mitschreiben geht aber immer.

Es st alles erlaubt was nicht explizit verboten wird. Deswegen wird im Kino immer gesagt das Mitschneiden nicht erlaubt ist :-)