Unternehmergesellschaft und Kleingewerbe?
Hallo,ich habe vor einer Woche eine UG gegründet und muss noch zum Finanzamt.Mir wurde gesagt, dass man als UG auch ein Kleingewerbe führen kann und sogar die Umsatzsteuer ausführen kann.Was sind die Vorteile? Hat wahrscheinlich auch Steuervorteile oder? Als UG muss man ja auch Körperschaftssteuer etc. zahlen, fällt dann aber nicht weg oder?Oder soll ich das Unternehmen doch lieber ganz normal anmelden, nicht als Kleinunternehmen.Der Umsatz wird unter 17.500 € liegen.Vielen Dank.
3 Antworten
Wenn der Umsatz unter 17500 € liegt, dann ist man automatisch Kleinunternehmer. Man kann aber auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, an den Verzicht ist man allerdings fünf Jahre gebunden (§ 19 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz).
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
PS: Ich würde dir dringend raten, dass du dir einen Steuerberater suchst. Steuerberater kosten Geld, aber keinen Steuerberater zu haben, kann noch viel teurer kommen.
Kann ich wortwörtlich so übernehmen.
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich allein auf die Umsatzsteuer. Diese wird nicht erhoben, wenn der Umsatz im Vorjahr 17.500 € nicht überstiegen hat. Wenn der Geschäftsbetrieb im laufenden Jahr eröffnet hat, ist die 17.500 €-Grenze zeitanteilig zu ermitteln.
Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung macht nur Sinn, wenn der Kundenkreis vorwiegend aus Privatpersonen besteht und du für deine UG wenig Investitionen planst.
Von der Körperschaftsteuer ist man bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht befreit.
Kleingewerbe gibt es nicht.
Ob die Kleinunternehmerregelung für dich seinnvoll ist hängt davon ab, wer deine Kunden sind.
Wenn du vermehrt mit anderen Unternehmen Geschäfte machst, solltest du zur Regelbesteuerung optieren.