Unternehmensname Gewerbeschein Onlineshop

3 Antworten

Wenn du keinen im Handelsregister eingetragenen Namen hast, dann kommt kein Firmenname in den Gewerbeschein ! Die Firma heißt bei einem Einzelunternehmer schließlich so wie DU !

Selbstverständlich kannst du unter einer Gewerbeanzeige einen oder mehrere Onlineshops eröffnen, solange alle angebotenen gewerblichenTätigkeiten angemeldet sind und vom gleichen Betriebssitz ausgeübt werden. Nennen kannst du diese Shops, wie du willst, solange du keine falsche Rechtsform vortäuscht oder der Name von Dritten geschützt ist. In jedem Fall musst du bei jedem Onlineshop ein vollständiges Impressum (§ 5 TMG) mit deinen persönlichen Angaben haben.

PS: Es gibt kein Groß- und kein Klein- und kein Nebengewerbe. Es gibt nur ein Steuererleichtungsverfahren (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG), das oft fälschlicherweise als Kleingewerbe bezeichnet wird.

Es wäre sicherlich ratsam den selben namen zu nutzen,wie der auf dem Gewerbeschein. Das Finanzamt würde denke ich sonst nach haken,wenn die Steuerklärung fällig ist. Da du Rechnungen schreiben musst würde da ja der Ebay Shop Name drauf stehen und beim Finanzamt rechnest Du diese belege unter einen anderen Firmen namen ab. Denke mal das führt zu Unstimmkeiten und ob das Finanzamt so clever denkt bezweifel ich

Danke für die Antwort,

aber wie ist es denn bei Personen die mehrere Onlineshops gleizeitig betreiben was ja nicht verboten ist wie wird das dann abgerechnet?

@JustPhil

Da du sicherlich ein Einzelunternehmen anmeldest musst du deine diversen Onlinsehops in einer einzigen GuV/EÜR zusammenführen.

@JustPhil

die mehrere Onlineshops haben sind keine Einzelunternehmen und haben auch somit ganz andere Vorraussetzungen

@Privat9900

Das muss nichts heißen. Als Einzelunternehmen kann ich auch einen Bäcker und einen Frisörladen gleichzeitig betreiben.

Du meldest ein Einzelunternehmen auf deinen Name an. Wie du dich dann hinterher nennst ist (fast) völlig egal. Hauptsache, dein Name ist dann wieder im Impressum korrekt mit drin. Und es gibt auch kein Kleingewerbe oder Groß- oder Dick- oder Dünngewerbe. Nur ein Gewerbe. Und das meldest du an. Alles Andere ist eine rein steuerliche odere statistische Betrachtung.

Das hört sich schon besser an, das heißt im Klartext ich gehe zum Gewerbeamt und schreibe bei Unternehmensname zb Max Mustermann Elektronik rein und kann meinen Onlineshop dann unter einem anderen Namen laufen lassen hauptsache im Impressum steht das der Shop der Max Mustermann Elektronik gehört?

Gilt das ganze auch für Ebay kann ich da eigentlich mehrere Shops betreiben wenn zb auf der "mich-seite" angegeben ist das die Shops mir gehören?

@JustPhil

Ich glaube, den Unternehmensname gibt du bei einem Einzelunternehmen gar nicht an. Nur deinen Name. Nix Max Mustermann Elektronik. Natürlich kannst du auch mehrere Shops eröffnen. Kosten dann aber alle Geld. Inhaber bist immer du als "Firma", wie die Shops selbst heißen ist egal (nun z.B. Max Mustermann Elektronik), solange du mit dem Name keine Rechte Dritter verletzt (z.B. geschützte Namen, Marken....) oder eine andere Geschäftsform implizierst (AG, GmbH oder sowas....)

@Schnulli00

Bei Elektrohandel fällt mir gerade ein: Du denkst in deiner Startkapitalbetrachtung aber an die (für "Kleinunternehmen" verhältnismässig) sehr teure Registrierung bei der Stiftung EAR? Und im Versandhandel auch an die Registrierung zur "Verpackungsentsorgung"? Das liest sich alles, als hast du schon eine konkrete Planung mit ordentlich Startkapital. Aber ich befürchte fast, dass du etwas zu einfach denkst.