Unternehmen gründen - was Handel und Dienstleistung gleichzeitig anbieten kann?

7 Antworten

Du kannst doch beides machen. Ansonsten nimm das was es am ehesten entspricht.

Wenn ihr nicht weiter kommt wendet euch mit dieser Frage an Herr Bagas bei der

info@factummarketing.de. Die haben ein Team und helfen euch weiter.Dort bin ich wegen Fördermittel auch  weiter gekommen.Ach ja, die Ansprechperson in der Mail ist der Herr Bagas. LG Babs.

 

Es soll "Handel" UND "Dienstleistung" sein. Geht nur so. Da wir Online Dienstleistungen anbieten wollen und nebenher auch mit Waren Handeln möchten. z.b. Ebay.

Ist das so ungewöhnlich? Die existenzgründungsberatung wär der letzte Schritt. Alles was wir brauchen ist ein gewerbe was beides kann.

aber du ihr braucht fachkundigen rat. frag mal beim verbruacherschutz an .

Eine Metzgerei z.B.

Es gibt überhaupt keinen Grund, dass der Unternehmensgegenstand sich nicht auf Handel und Dienstleistungen beziehen darf. Es ist durchaus üblich, dass Handel (z.B. mit Elektroartikeln) und Reparaturarbeiten verbunden wird.

Mach beim Notar einen Gründungsvertrag mit deinem Partner. Nach Eiintragung ins Handelsregister kann die UG dann die verschiedenen Tätigkeiten beim Gewerbeamt anmelden.