Untermietvertrag Jobcenter U25
WG Job Center U25
Hallo, ich habe eine kurtze frage: Ich bin zurzeit arbeitslosender (Hartz IV) und möchte zu meinen kumpel einziehen. Sache ist, er mach zur zeit ausbildung und kann auch alleine die wohnung zahlen. Ab august wird er einen arbeitsplatz bekommen. Und jetzt ist die frage: Was macht Job Center in der sache ? es ist keine bedarfgemeinschaft, ich bin untermieter. Wird Job Center normal weiter zahlen die 399 + halbe miete und 50% gass oder gibts da iw probleme ? was heisst für Job Center: Erwachsene im Haushalt andere. Ist nicht mein fall ?
2 Antworten
Wird Job Center normal weiter zahlen die 399 + halbe miete und 50% gass oder gibts da iw probleme ?
Wenn ihr beide Kumpels und gleichen Geschlecht seid, dann wird das keine Probleme geben, nein. Höchstens dann, wenn die Hälfte der Miete mehr ist, als das Jobcenter für einen alleinstehenden Hilfeempfänger für eine eigene Wohnung bezahlen würde. Außerdem auch dann, wenn Du noch nicht 25 bist und keine Zustimmung des Jobcenters zum Umzug hast.
Du musst ein eigenes Zimmer haben,dann könnt ihr als WG - durchgehen und dir steht dein Regelsatz von derzeit 399 € zu + die halben KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) oder im Untermietvertrag ist etwas anderes vereinbart !
Das ganze musst du natürlich vorher beim Jobcenter beantragen und dir die Zusicherung für die Kostenübernahme einholen.
Hab ich doch geschrieben,die halben KDU - das ist die Warmmiete oder aber was im Untermietvertrag vereinbart ist !
Es kann ja auch sein,dass die halben KDU - für 1 Person nicht angemessen sein würden,dann kann der Untermietvertrag angeglichen werden,dann würde der Hauptmieter mehr zahlen und du das,was dir vom Jobcenter als angemessene KDU - gezahlt würde.
Danke
was ist mit Miete ? zahlen dir 50% oder im so einen fall nicht ?