Untermieterin in WG, Kostenbeteiligung an Waschmaschine und Sanierung von Kaution?

3 Antworten

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten. Meine Freundin kommt nachher mit dem Vertrag vorbei und dann schaue ich mir das mal genauer an. Sie hat mir aber gerade gesagt, dass die Mädels die Sanierung erst durchführen wollen, nachdem sie die Wohnung verlassen hat. Wenns es also stimmt, dann müsste sie sich an diesen Kosten nicht beteiligen. Gibt es dafür irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann, wenn ich in das Gespräch mit den Mitbewohnern meiner Freundin suche?

Das mit der Waschmaschine ist ebenfalls gut zu wissen. Hier habe ich eben noch die Info erhalten, dass die Waschmaschine wohl gebraucht von einer Freundin abgekauft wurde. Es gibt also keine Rechnung. Kann man denn ohne eine Rechnung/Kaufbeleg vorlegen zu können, einfach eine Kostenbeteiligung verlangen (mal angenommen sie hätte die Maschine genutzt, was sie ja nicht hat - nur aus Interesse)? Ich meine, dass grenzt doch dann an Willkür, wenn man gar nicht weiß, wie viel Derjenige für das Gerät bezahlt hat. Gegenseitiges Vertrauen in allen Ehren, aber bei Geld hört die Freundschaft ja bekannter maßen auf....

Vielen Dank nochmal!

Soweit ich weiß, ist das mit der Badsanierung schon rechtens, wenn sie zu der Zeit dort gewohnt hat, als die stattfand. Bei der Waschmaschine muss sie jedoch nichts zahlen, da sie weder infomiert wurde noch die Waschmaschine genutzt hat. Wie du sagst, den Mietvertrag anzuschauen bringt schon mal ordentlich weiter, vielleicht steht da noch was dazu, wer für Reparaturen etc. aufkommt. Die Frage ist natürlich, ob ihre Mitbewohner es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würden wegen 105 Euro. Ich kann es mir kaum vorstellen. Natürlich können die beiden das Geld eigenmächtig von der Kaution abziehen, aber ob dann deine Freundin einen Rechtsstreit riskieren will (ist meist teurer als zu zahlen)? Es wäre gut, wenn die sich da vor dem Auszug außergerichtlich einigen könnten, vielleicht über einen neutralen Vermittler, oder einen Mediator.

mantasam 
Fragesteller
 13.01.2013, 16:23

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antworten. Meine Freundin kommt nachher mit dem Vertrag vorbei und dann schaue ich mir das mal genauer an. Sie hat mir aber gerade gesagt, dass die Mädels die Sanierung erst durchführen wollen, nachdem sie die Wohnung verlassen hat. Wenns es also stimmt, dann müsste sie sich an diesen Kosten nicht beteiligen. Gibt es dafür irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann, wenn ich in das Gespräch mit den Mitbewohnern meiner Freundin suche?

Das mit der Waschmaschine ist ebenfalls gut zu wissen. Hier habe ich eben noch die Info erhalten, dass die Waschmaschine wohl gebraucht von einer Freundin abgekauft wurde. Es gibt also keine Rechnung. Kann man denn ohne eine Rechnung/Kaufbeleg vorlegen zu können, einfach eine Kostenbeteiligung verlangen (mal angenommen sie hätte die Maschine genutzt, was sie ja nicht hat - nur aus Interesse)? Ich meine, dass grenzt doch dann an Willkür, wenn man gar nicht weiß, wie viel Derjenige für das Gerät bezahlt hat. Gegenseitiges Vertrauen in allen Ehren, aber bei Geld hört die Freundschaft ja bekannter maßen auf....

Vielen Dank nochmal!

grundsätzlich sollte man schauen, was innerhalb der wg zwecks anschaffungen vereinbart wurde.

an sich bei einem untermietvertrag muss man sich nicht beteiligen.

was heisst sanierung des badezimmers?