Untermieter zieht nach abgelaufener fristgerechter Kündigung nicht aus!

7 Antworten

zu nächst mal würde ich schleunigst bei gericht eine räumungsklage einreichen. sag dem Richter auch unbeidingt, dass besagter untermieter randaliert. dann wird oftmals auch ein eilverfahren angestrengt.

in der zeit, bis das räumungsurteil vollstreckt ist, bleibt leider nichts anders, als mit dem menschen zu leben. ihr könnt euch aber "auszeiten" verschaffen, in dem ihr, wenn der untermieter noch mal randaliert oder den sohn bedroht die Polizei holt, und ihn der wohnung verweisen lasst. das geht aber meistens nur für wenige tage...

unbedingt wichtig: kommt das vor während die räumungsklage läuft, informiert die polizei über die laufende klage, und informiert auch umgekehrt das gericht über den platzwerveweis...

lg, anna

Anna, leider sind die Kündigungen der Vermieterin möglicherweise nicht rechtswirksam, weil Fristen willkürlich gewählt und zudem auch ohne Begründung vorgegangen wurde.

@Gerhart

Nein die kündigungsfrist wurde mit dem Hauptvermieter so ausgemacht und der Untermieter hat unterschrieben das die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Er wurde von meinem Vermieter mehrmals gefragt ob das in Ordnung für ihn seie. Ausserdem ist das Zimmer möbiliert.

Also ein Bett ein Tisch ne Lampe en Stuhl en Schrank.

@Maeusle85

Da hier Untermietvertrag mit möblierten Zimmer greift, gilt zum Beispiel Kündigung am 5.4.2012 zum 30.04.2012. Zieht der Mieter nicht am 30.04.2012, muss unbedingt und schriftlich der Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum 14.05.2012 widersprochen werden, denn setzt derr Mieter das Mietverhältnis unwidersprochen fort, dann wandelt sich das MV in ein unbefristetes mit dreimonatiger Kündigungsfrist. und natürlich sofort Räumungsklage, siehe mein Beitrag.

Dein Mann hatte kein Recht zur Untervermietung, weil du die Besitzerin der Wohnung bist. Es ist anzunehmen, dass dein Mann das nicht dem Untermieter gesagt hat, als der Mietvertrag geschlossen wurde. Dennoch durfte bei Abschluss des Mietvertrages der Untermieter guten Glaubens sein, mit einen der Wohnungsbesitzer einen gültigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wenn die Untervermietung sich auf ein MÖBLIERTES Zimmer erstreckt, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsletzten. Hat der Untermieter seine eigenen Möbel mitgebracht, beträgt die Kündigungsfrist IMMER 3 Monate für den Vermieter. Zudem muss die Kündigung des Vermieters ausreichend begründet sowie schriftlich nachweisbar an den Untermieter übergeben sein. Deine Kündigungen sind rechtlich nicht wirksam. Bei deiner Schilderung kann jedoch eine außerordentliche und fristlose, hilfsweise fristgerechte, Kündigung greifen, weil hier Diebstahl und Bedrohung im Spiel sind, wichtige Gründe um diese Art der Kündigung voran zu bringen. Da spielt es keine Rolle, ob dass Zimmer möbliert oder unmöbliert ist. Gegen den Untermieter ist Strafanzeige wegen Bedrohung und Diebstahl zu erstatten. Sollte die Beweislage nicht ausreichen, so habt ihr erst einmal einen Nagel eingeschlagen. Die außerordentliche Kündigung sofort vornehmen. Fristlos heißt sofort, noch heute. zieht der UM nicht aus, am nächsten Tag Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache beim Amtsgericht einreichen und prüfen, ob eine einstweilige richterliche Verfügung mit dem Klagegrund hier sofort Abhilfe schaffen kann. Die Wohnhilfe der Kommune einschalten, damit der UM nicht unter der nächsten Brücke schlafen muss.

Er ist zudem Alkoholiker und rastet daher regelmäßig aus.

glaubst du wirklich,dass du solch einen menschen mit kündigungsschreiben und verboten beeindruckst! stellt ihm seine sachen vor die tür bzw.in die 1 zimmerwohnung oder holt euch hilfe aus eurer verwandtschaft oder bekanntschaft,wenn ihr das nicht schafft.

Ich gehe einmal davon aus dass sich der Mitbewohner wirklich sich nicht an die Hausordnung hält, und man ihn nicht ungerechtfertigt los werden will? Falls die oben genanten Angaben stimmen ist es eigentlich ziemlich einfach das der Untermieter die Wohnung verlassen muss!

Kündigung des Mietvertrages per (unterzeichnetem Vertrag) Einschreiben. Räumungsklage beim zuständigem Amtsgericht. Ende vom Lied Wohnungsräumung durch den Gerichtsvollzieher (falls nötig mit Polizei) Problem erledigt!

Bei jedem Amtsgericht kann man kostenlos eine Beratung in Anspruch nehmen, bzw. falls eine Rechtsschutzversicherung besteht? Warum eine Prämie bezahlen wenn man diese nicht nutzt?

Naja, die Polizei kann ihn ganz einfach vor die Tür begleiten und den Schlüssel einfordern..

die polizei darf da nichts machen

@WasNur

sie wird doch wohl die Räumung durchführen ?!

@TheCerb

nö das darf nur ein gerichtsvollzieher wenn es angeordnet wurde. wer der gerichtsvollzieher sicherheitsbedenken hat kann er die polizei zu hilfe holen.

stell dir mal vor jemand würde seinem vermieter kündigen obwohl er das garnicht darf. jetzt kommt die polizei an und räumt die wohnung

ziemlich unfair ... oder ??? und weil polizisten das nicht vor ort ermitteln kann entscheidet das ein gericht im streitfall und prüft vorher alles ganz genau

@WasNur

das stimmt so nicht ganz... siehe miene antwort

@Peppie85

man seid ihr blöde? natürlich nachdem sich das ein Richter angeschaut hat und nen Räumbefehl gegeben hat...