Untermieter klaut und kifft - fristlose Kündigung?

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Du kannst Ihm unter diesen Bedingungen fristlos kündigen:
§543 BGB und
§569
(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Ja, eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls ist hier möglich.

Gebe ihm die Möglichkeit, sich innerhalb einer Woche ein Zimmer zu suchen oder in einem Hotel abzusteigen.

Erkläre ihm klar, dass Du die Absicht hast, Strafanzeige zu erstatten, wenn er aber rechtzeitig auszieht, würdest Du verzichten. das ist ein Angebot, keine Nötigung.

Achtung. Nicht erklären,wenn Du nicht ausziehst, zeige ich Dich an, das wäre Nötigung.

wahrscheinlich hat er nicht wirklich vorgehabt die sachen zu klauen sondern sie sich quasi nur ausgeliehen.

wenn ihm halt grad ein euro oder so für zippen fehlt, dann leiht er sich den halt und gibt dir später einen wieder.

oder wenn du halt eh unterwegs bist und dein schnaps eh an dem abend nicht trinkst, kann er den ja trinken, solange er am nächsten tag den gleichen neu kauft.

in dem fall wäre das normal für viele WGs.

ich fänds zumindest nicht so schlimm.

Nicht wegen Vertrauensbruch, sondern weil das kriminell ist, das Kiffen (wenn du es als Vermieter nicht dulden willst) ist ebenso verboten wie das Klauen. Du musst keine Fristen einhalten. Ex und hopp.

wenn ich ihn fristlos kündige und vor die tür setze, muss er für den restlichen monat noch die miete zahlen?