Untermieter Auszug?

8 Antworten

Der Mieter kann jederzeit nach seiner Kündigung ausziehen, Hauptsache er erfüllt seine Pflichten als Mieter und das ist die Miete und ggf. auchPpflichten wie Flurwoche  usw.

Desweiteren hat er dafür zu sorgen dass richtig gelüftet und geheizt wird.

ich habe weder seine Adresse, noch seine Handynummer, alles unbekannt 

Als Vermieter kann man bei berechtigtem Interesse Auskunft vom Einwohnermeldeamt bekommen.

Der Mieter muss ja auch Besichtigungen für Nachmieter dulden deswegen hast Du ja ein berechtigtes Interesse um die neue Adresse zu bekommen.

Sehr interessant.

@Andrea1962

Als Vermieter sollte man seine Rechte kennen bzw. in Erfahrung bringen. Ich mache das schon seit über 6 Jahren.

@johnnymcmuff

Egentlich wollte ich ja kein Vermieter werden, ich hab das damals nur aus Gefälligkeit getan ( das kommt sicher nicht mehr vor) weil er noch in der Umschulung war und das Wohngeld Amt einen Mietnachweis wollte, Bafög hat keines bekommen.

Und by the way, als ich mich mal kundig machen wollte bezüglich Untermiete bin ich schlussendlich beim Rechtsanwalt gelandet, was mich für 20 Minuten mal locker 150 € gekostet hat.

Weder Mieterbund noch Haus&Grund fühlten Sie dafür zuständig.

It also so ne Sache mit dem informieren

Das Mietverhältnis endet zum 31.12.2018. Folglich kann er diese Wohnung, bzw. das Zimmer auch weiterhin nutzen.

Wenn Du nach Ablauf der Frist keine Info über seinen Aufenthaltsort hast, kannst Du hier eine entsprechende Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt einholen. Das berechtigte Interesse als Vermieter hast Du ja.

Ich wusste dass ich mal wieder die Arschkarte gezogen habe.

Anscheinen hat er vor die Miete ( mit Abzug der Nebenkosten) bis zum Ende des Jahres zu zahlen.

So lange dein Freund pünktlich jeden Monat seine Miete (Grundmiete und Betriebskosten) zahlt, hat er auch das Recht seinen teil der Wohnung zu nutzen und natürlich Zutritt zu haben.

Es wäre also abzuwarten, ob er dieser Pflicht nachkommt. Sobald das nicht mehr der Fall ist, darfst du ihm fristlos kündigen.

Seine Adresse bekommst du über das Einwohnermeldeamt (mit Nachweis deines berechtigten Interesses). So könntest du ihm per Einwurfeinschreiben die Kündigung zustellen.

Nein er zahlt nur die Miete ohne Nebenkosten also ohne Heizung und Strom.

@Andrea1962

Wieso keine Nebenkosten, nicht vereinbart?

@Andrea1962

Wieso denn das? Beides steht dir zu?

Er zieht die Nebenkosten einfach ab. Darf er das nicht, soll ich mal einen Anwalt fragen?

@Andrea1962

Nein, darf er nicht. Er muss die komplette Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen, incl. Betriebskosten. Es fallen schließlich auch BK an, die nach Wohnfläche berechnet werden (Steuern, Versicherung etc. bzw. auch solche, für die lt. BGB der Wohnflächenschlüssel anwendbar ist).

Du brauchst dafür keinen Anwalt. Ist vereinbart, dass der Mieter BK bezahlt, muss er auch alle angefallenen BK  bezahlen.

Vor Ablauf des Mietverhaeltnisses darfst du ihm den Zutritt natuerlich nicht verwehren (Im Grunde auch danach so lange nicht, bis er dir die Mietsache wieder uebergeben oder diese erkennbar endgueltig aufgegeben hat). Seine in der Mietsache befindlichen Sachen gehen dich nichts an.

Das kaputte Tuerschloss durftest du natuerlich austauschen bzw. eine zusaetzliche Sicherung anbringen. Dafuer musst du ihm aber einen Schluessel geben (wenn er wieder auftaucht oder du ihn anderweitig erreichen kannst).

Er zahlt weiterhin. Also kann er die Wohnung auch weiterhin betreten.

Du hast also das Schloss unberechtigterweise ausgewechselt.

Na toll, bin eh schon ganz schön neben der Kappe und dann auch noch das.

@Andrea1962

Ist er in der Stadt wohnhaft geblieben? Dann versuch übers Meldeamt seine aktuelle Adresse rauszubekommen. Das geht gegen ein kleines Entgeld.

Wenn du die Adresse hast, dann sprich eine Gegenkündigung zu einem früheren Termin aus.

@berlina76
sprich eine Gegenkündigung zu einem früheren Termin aus.

Mit welcher Begründung?

@Lotta1965

Bei Untermieter braucht man die Kündigung nicht begründen. Das ist anders wie bei Hauptmietvertrag.

Aber wenn dann eben Eigenbedarf. Er scheint ja kein Zimmer gemietet zu haben sondern einfach in der Wohnung mit gewohnt zu haben, als Pärchen. Natürlich hat die Fragestellerin hier ein Interesse daran, die Wohnung wieder für sich zu haben.

@Lotta1965

Naja, mir wäre es schon recht wenn er so bald als möglich aus meinem Leben verschwunden wäre, wenn ich bis Dezember warten müsste würde ich noch durchdrehen.

@berlina76

wir haben diesen Untermietvertrag nur gemacht, weil er in seiner Ausbildung damals kein Geld verdient hat und zumindest Wohngeld beantragen wollte um ein bischen was zahlen zu können. Nochmal würde ich das nicht machen.

Aber anscheinend nütze mir das jetzt auch nicht viel, alles was ich tue, und glaubt mir ich hab da soviele Gedanken in meinem Kopf, ist nicht legal. Sch.....

@berlina76

Bei Untermieter braucht man die Kündigung nicht begründen. Das ist anders wie bei Hauptmietvertrag.

So geschrieben ist das falsch.

In der Regel muss der Vermieter einen wichtigen Grund haben und in der Kündigung angeben, wenn er dem Mieter kündigt.

Es gibt dann noch die Ausnahme dass der Vermieter nach 

§ 573 a BGB dem Mieter erleichtert kündigen kann. Er muss dann  zwar keinen Grund angeben warum er kündigt, aber in der Kündigung muss stehen dass er sich auf diesen § beruft.

Die normale Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate.

Quatsch, wenn die Tür nicht richtig schließt, muss natürlich ein neues Schloss her. Der verschollene Mieter bekommt ja auf Verlangen einen Schlüssel, wenn er auftaucht.