Untermieter abgelehnt - an wen kann man sich wenden?

7 Antworten

Ein Recht auf Untervermietung hat der Mieter nur, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Hast du ein berechtigtes Interesse? Und hast du dem Vermieter dies auch so dargelegt?

Falls nicht, solltest du dies nachholen.

Hast du dem Vermieter den Untermieter benannt? Wenn nicht, kann der Vermieter ablehnen. In diesem Fall solltest du dem Vermieter den geplanten Untermieter benennen.

Möchtest du nur einen Teil der Wohnung untervermieten, hast du einen gesetzlichen Anspruch, auf den du dich berufen kannst. Allerdings kann der Vermieter in diesem Fall die Miete erhöhen.

Bei der Untervermietung der kompletten Wohnung hast du keinen gesetzlichen Anspruch. Hier könnte der Vermieter in der Tat pauschal ablehnen.

polnischgirl1 
Fragesteller
 03.11.2015, 22:25

meine Untervermieterin wohnt schon seid einem jahr hier.. ein zimmer habe ich ihr mit Zustimmung Untervermitet

polnischgirl1 
Fragesteller
 03.11.2015, 22:27

wir wollten nun den Untermietvertrag verlängern. am Telefon wurde mir gesagt Nein.. die gründe erfahre ich morgen im brief.

An wen kann man sich denn wenden, wenn ein Untermietvertrag ohne triftige Gründe angelehnt wurde?

Das käme darauf an, was du unter "ohne triftigen Grund" verstehst: Hat der Vermieter das Untermietverhältnis abgelehnt, weil du ungefragt und ohne Erlaubnis des Vermieters jemanden dauerhaft aufgenommen hast, läge in der Person des Zuziehenden ein wichtiger Grund vor, der die Erlaubnis zur Untervermietung unzumutbar macht, ist die Wohnung i. S. d. Wohnungsaufsichtsgesetzes dafür nicht ausreichend groß, weigerst du dich, einen Mietzuschlag zu akzeptieren, ist in eurem Mietvertrag ausdrücklich bestimmt, dass die Wohnung allein bezogen wird, lag dein berechtigtes Interesse an der Aufnahme bereits bei Mietvertragsschluss vor, ist dein Antrag auf Untervermietung nach bereits erfolgter (Eigenbedarfs-)Kündigung gestellt oder willst du die gesamte Wohnung untervermieten,  gäbe es niemanden, an den man sich aussichtsreich wenden könnte.

G imager761

Da Du in einer anderen Frage schreibst, daß Du die Untermieterin bist und die Hauptmieterin woanders wohnt stellt sich die Sachlage aus meiner Sicht so dar:

Die Genehmigung zur Verlängerung der Erlaubnis zur Untervermietung muß die Hauptmieterin (Deine Vermieterin) einholen. Nur sie kann bei einer Verweigerung dann auch gerichtlich gegen den Hauptvermieter vorgehen.

Wenn die Wohnung nun von der Hauptmieterin ganz aufgegeben wurde, hat diese keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf eine Untermieterlaubnis.

Auch wenn Du als Untermieterin allein die Miete an den Hauptvermieter zahlst, hast Du mit diesem kein Vertragsverhältnis, sondern nur mit der Hauptmieterin.

Die Fragen von @Gerhard solltest Du auch noch beantworten.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-oder-gebrauchsueberlassung.html

polnischgirl1 
Fragesteller
 03.11.2015, 21:33

ja das weiß ich alles schon :) Danke trotzdem

Zwischenfragen: Die befristete Untervermietung wurde genehmigt? War denn die Untervermietung qualifiziert befristet? Wie wurde die Genehmigung vor einem Jahr erteilt?