Unterlassungserklärung bei Ruhestörung?

2 Antworten

Du kannst Deinem Nachbarn eine Erklärung abgeben, daß Du es unterlassen wirst ihn in Zukunft anzumachen wegen des Lärms. Das wäre eine Unterlassungserklärung.

Dann frag doch einen ARAG-Anwalt, der kann dir das doch sagen.