Unterlassene Hilfeleistung?!
Hallo liebe Community,
Gestern Abend war ich in einer recht bekannten Discothek in Kandel unterwegs. Nach einer Stunde wurde mir auf einmal ganz seltsam und ich musste mich zur Toilette schleifen. Ein paar Minuten später kamen die Türsteher um mich aus dem Club zu begleiten. Hier sagte ich noch ich benötige Dringend Hilfe. Vorher habe ich auf dem Klo versucht den Notarzt zu alarmieren, das ging allerdings nicht da mein Körper gelähmt war. Draußen angekommen war ich nun auf mich alleine gestellt. Trotz versuch vom Personal Hilfe zu erlangen. In der kälte nur mit einem Pullover bekleidet habe ich dann gerade geschafft jemanden aus der Familie zu erreichen. Nach gefühlten 30 Minuten und mehrmaligem erbrechen wurde ich ins auto gepackt und zur Notaufnahme gebracht. Hier stellte man fest das ich bereits mehrere Atemaussetzer hatte und einen kaum bis gar nicht fühlbaren Puls. Es gab die Vermutung das die Ereignisse durch eine synthetische Droge im Getränk stattgefunden haben könnten. Wie bereits oben erwähnt war der ganze Körper gelähmt, kein Schmerzempfinden vorhanden, ich konnte nicht sprechen und hatte eine Körperunterkühlung von 34,3 °C habe jedoch noch alles mitbekommen. Laut den Ärzten hatte dieser Anruf mir das Leben gerettet da ich sonst entweder an einem Atemstillstand oder Unterkühlung gestorben wäre.
Meine Frage hierzu ist, ist es möglich gegen die Discothek mit einer Anzeige vorzugehen ? Ich mache mir deswegen sorgen da auch Alkohol im Spiel war ! (1,4 Promille)
4 Antworten
Den Türsteher würde ich auf alle Fälle anzeigen.
Der hat ja wohl den Schuss nicht mehr gehört.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Unterlassene Hilfeleistung wäre es auch gewesen, wenn Du zuviel getrunken hast oder die Drogen selbst genommen hast.
Ich würde mich an deiner Stelle an den Besitzer der Discothek wenden und dir eine Liste aushändigen lassen mit den Türstehern die zu der Zeit schicht hatten. Evtl kannst du ja genau den ausfindig machen der dir nicht helfen wollte. Dann kannst du dich an die Polizei wenden :)
quatsch, niemand ist hier verpflichtet, detektiv zu spielen und genau aufzudröseln, wer hier welche schuld trägt. das ist sache der polizei.
der betreiber ist der verantwortliche und den zeigt man auch an.
Eigendlich kenne ich mich damit nicht aus aber Der Türsteher müsste wissen das es in Dikotheken Menschen geibt die anderen Drogen in ihre Getränke mischen und hätte dir desshalb helfen sollen
hallo LJEffect,
ja, ich würde auf jeden Fall die Disco anzeigen. Zumindest um den Betreiber (und damit das Personal) in Zukunft zu sensibilisieren.
Die 1,4 Promille sind jedenfalls nicht die Ursache für deinen Zustand. Also keine falsche Scham! Du rettest vielleicht mit deiner Anzeige dem nächsten Opfer das Leben!
Ob du irgendeinen Schadenersatz bekommst? Weiß ich nicht, denke aber, das das Personal nicht ursächlich für deinen Zustand verantwortlich ist. Ich würde aber diesen Punkt mit der Polizei besprechen.
Und ... in Zukunft etwas weniger Alk tut allgemein gut ...
Grüße
Haribo