Unterlassene Hilfeleistung?!

4 Antworten

Den Türsteher würde ich auf alle Fälle anzeigen.

Der hat ja wohl den Schuss nicht mehr gehört.

§ 323c

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Unterlassene Hilfeleistung wäre es auch gewesen, wenn Du zuviel getrunken hast oder die Drogen selbst genommen hast.

Ich würde mich an deiner Stelle an den Besitzer der Discothek wenden und dir eine Liste aushändigen lassen mit den Türstehern die zu der Zeit schicht hatten. Evtl kannst du ja genau den ausfindig machen der dir nicht helfen wollte. Dann kannst du dich an die Polizei wenden :)

quatsch, niemand ist hier verpflichtet, detektiv zu spielen und genau aufzudröseln, wer hier welche schuld trägt. das ist sache der polizei.  

der betreiber ist der verantwortliche und den zeigt man auch an.

Eigendlich kenne ich mich damit nicht aus aber Der Türsteher müsste wissen das es in Dikotheken Menschen geibt die anderen Drogen in ihre Getränke mischen und hätte dir desshalb helfen sollen

hallo LJEffect,

ja, ich würde auf jeden Fall die Disco anzeigen. Zumindest um den Betreiber (und damit das Personal) in Zukunft zu sensibilisieren.

Die 1,4 Promille sind jedenfalls nicht die Ursache für deinen Zustand. Also keine falsche Scham!  Du rettest vielleicht mit deiner Anzeige dem nächsten Opfer das Leben!

Ob du irgendeinen Schadenersatz bekommst? Weiß ich nicht, denke aber, das das Personal nicht ursächlich für deinen Zustand verantwortlich ist. Ich würde aber diesen Punkt mit der Polizei besprechen.

Und ... in Zukunft etwas weniger Alk tut allgemein gut ...

Grüße

Haribo