"Unterkunft wird gestellt"?

3 Antworten

Das kann für Dich kostenfrei sein oder Du mußt etwas bezahlen - das hängt von den entsprechenden arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ab; wenn Du nichts bezahlen mußt (oder weniger als das FA mind. fordert) handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der über Deine Gehaltsabrechnung versteuert werden muß (auch sozialversicherungspflichtig).

Hi,

Ich komme aus der Brange und habe bereits öfter im Ausland, Saison und auf Schiffen gearbeitet.

Du musst mit all dem rechnen was du dir oben schon so gedacht hast. Es muss aber nicht so kommen.

Oft muss man sich ein Zimmwer teilen, aber nicht immer. Oft wird einem dafür eine Pauschale vom Gehalt abgezogen, aber auch dass nicht immer.

Interessant wäre in welchem Land du die Stelle annehmen willst. in Deutschland z.B ist dein Arbeitgeber sogar verpflichtet dir dafür etwas vom Gehalt abzuziehen, selbst wenn die Unterkunft kostenlos ist, denn du hast einen sogenannten Geldwerten Vorteil. Viele Firmen ziehen dir dafür dann allerdings nur die zu entrichtenden Steuern ab.

Über die Höhe kann man nur spekulieren, und das tue ich ungerne.

du, das kann dir verbindlich nur dein arbeitgeber sagen. kann sein, dass es vom lohn abgezogen wird - kann aber auch kostenfrei sein - beides möglich. und sehr wahrscheinlich teilst du dir das zimmer mit jemandem. also man kann nur vermuten, drum warten, bis du dort jemanden erreichst :)