Unterhaltsvorschuss wenn ein Kind vorübergehend bei den Großeltern lebt?

4 Antworten

Der Unterhaltsvorschuß steht wie das Kindergeld dem Kind zu. Du bekommst es weiter. Nur wenn Du andere Leisungen für Dein Kind bekommst (z.B.ALGII) musst Du dies melden. Aber auch nur wenn es länger ist. Nicht wenn es nur für 1-2 Wochen sein sollte(das ist dann Urlaub bei den Großeltern).

Jolie79 
Fragesteller
 08.06.2011, 13:23

Danke für die Antworten!

Das Kind soll erstmal bei den Großeltern leben auf unbestimmte Zeit. Es ist auch schon umgemeldet. Nur hat die Mutter weiterhin das Sorgerecht und kommt auch weiterhin für das Kind auf. Hätte sie dann nicht weiterhin das Recht auf Unterhaltsvorschuss?

Wenn das Kind auf unbestimmte Zeit bei den Grosseltern wohnen soll und auch schon umgemeldet ist , darf die Mutter nicht weiterhin auf den Unterhaltsvorschuss hoffen, Sie muss alles zurück zahlen weil das Kind nicht bei ihr lebt.Sowie das Kind nicht mehr mit der Mutter zusammen lebt ist der Unterhalt sofort hinfällig.Aus eigener Erfahrung.

kommt stark auf den zeitraum an! wenn es hier um einen längeren zeitraum gehen sollte dann hat "mutter" (ggf. du) keinen unterhaltsvorschuss zu beziehen. wofür auch wenn kein kind versorgt wird?! das geld steht dem kind zu und niemand anderem. bei längerem zeitraum sollte es wohl besser angegeben werden bevor im nachhinein das gejaule groß ist wenn man so einiges zurück zu zahlen hat!

Ich denke, das kommt auf die Dauer an. Angeben solltest du das auf jeden Fall.Normalerweise gibt es den Unterhaltsvorschuss bei Abwesenheit der Mutter nämlich nicht!