Unterhaltsvorschuss Antrag- Grund nach Frage wie lange der Vater das Kind betreut?

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Der Grund liegt in §1606 Abs 3 Satz 2

Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.

Sollten nun beide Elternteil das Kind gleichermaßen, d.h. 50/50 betreuen, sind beide Elternteile im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet.

Dafür, dass du ichweisnix heißt, weißt du aber ganz schön viel. 😊

Es ist so dass beim Wechselmodell mit ungefähr hälftiger Teilung keinen Unterhaltsvorschuss gibt. Die Grenze wird da wohl bei 40/60 gezogen derzeit. Wenn das Kind hauptsächlich vom beantragenden Elternteil übernommen wird, gibt es Unterhaltsvorschuss. 

Aber deswegen wird halt nach der Betreuung gefragt, weil das heute ja recht flexibel ist und inzwischen oft über jedes 2. Wochenende und hälftige Ferien hinaus geht. 

Danke!!!

Es kann anteilig unterhaltsvorschuss abgezogen werden wenn der Kindsvater selber auf das Kind aufpasst 

Weißt du, wo der Grenzwert liegt?

@PdB2020

Also der Vorschuss ist immer 150 Euro. Abgezogen wird da aber nur was wenn sie Betreuung regelmäßig vom vater übernommen wird. Wie viel dann abgezogen wird kann ich allerdings nicht sagen.

@kellykey

der Vorschuss ist nicht immer 150 Euro, er richtet sich nach Alter. Bei uns wird er 268 Euro sein. Und abgezogen wird nur was bei Einkünften, wie z.B. Rente. Ansonsten gilt alles oder nichts. Wenn die Betreuung hälftig ist, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Ansonsten gibt es Vorschuss voll. Ähnlich wie beim Kindergeld.