unterhaltsverzug - ab wann pfändbar?
kindesvater zahlt für volljähriges kind unterhalt, da dieses angeblich schwerbehindert ist (vater erhält keine nachweise darüber). bevor das kind 18 wurde, ging der unterhalt an das jugendamt und wurde weitergeleitet. die kindesmutter hatte mit der volljährigkeit des kindes gedroht, dass wenn der unterhalt nicht ab dem 1. des monats auf ihrem konto ist (sie ist angeblich die betreuerin des kindes), sie das konto des mannes pfänden lässt. der mann arbeitet die ganze woche über (ist 24 h ausser haus) und überweist den unterhalt daher in der regel ein paar tage früher, wenn der monatserste in die mitte oder aufs ende der woche fällt. nun ist dies aber in einem monat nicht möglich, da die bank einen fälligen kreditbetrag schon zum 30. abgebucht hat anstatt zum 1. falls der vater es aus organisatorischen gründen nicht schafft, den unterhalt bis zum 1. aufs konto der kindesmutter zu bringen, ab wann hat diese die möglichkeit zu pfänden? Und bevor jetzt einer meckert: organisatorische Gründe bedeutet zB, er überweist immer am Automaten und hat kein Überweisungsformular, das er ausfüllen und an seine Bank schicken könnte. Wobei dies natürlich auch zu spät sein könnte. Und die Bank in der Stadt, in der er sich aufhält, ist nicht im gleichen Giroverbund wie die Hausbank. Er versucht jetzt alles, aber ob er es schafft, steht noch in den Sternen...
5 Antworten
Dies ist weder ein Grund noch eine Rechtsgrundlage für eine Pfändung !!! ... also ruhig Blut, durchatmen und sich nicht von dieser hysterischen Kindesmutter verrückt machen lassen - sie bekommt ja ihr Geld.
Im Gegenteil, ich würde auf Offenlegung der Verwendung dieser Geldbeträge klagen, um sicher zu stellen, dass es auch dem Kinde zu Gute kommt !!
Wie wäre es, wenn der Vater der Mutter eine Nachricht schickt, in der er seine Situation klärt und einmalig um ihr Verständnis bittet, daß die Zahlung möglicherweise verspätet kommt. Zusätzlich wäre es sinnvoll, das zuständige Jugendamt zu informieren. Falls Anwälte mitmischen, auch die.
Irgendwie seltsam...warum macht er keinen Überweisungsauftrag? Das klappt auf den Tag! Notfalls geht sein Konto ins minus! Und bis das Gericht die Klage der Frau bearbeitet, hat sie das Geld ja sowieso, also nicht erpressen lassen!
So schnell geht das Pfänden nicht. Und auch wenn er mal eine Woche später überweisen sollte, ist das noch lange kein Grund für eine Pfändung.
Dann soll er einen Dauerauftrag einrichten. Er muss nur noch darauf achten daß das Konto zum Buchungszeitraum gedeckt ist. Als Verwendungszweck : Kindesunterhalt angeben und schon ist er aller Sorgen ledig. Da das Kind ja bereits Volljährig ist, hatte er doch Kahrelang Zeit die Behinderung sich bestätigen zu lassen.