Unterhaltstitel---Kindesmutter rückt ihn net raus-was tun?

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Der Titel gehoert doch der Kindsmutter, wieso sollte die den denn rausruecken, ich habe meine 2 Titel auch zu Hause liegen, auch wenn sie wertlos sind.

Nach Volljaehrigkeit (gehe ich mal bei der 3. Ausbildung davon aus, dass das Kind volljaehrig ist) ist er fuer laufenden Unterhalt ja eh gegenstandslos, koennte allenfalls fuer rueckstaendigen Unterhalt verwendet werden, wenn der Anspruch nicht eh verwirkt ist.

Lass den Titel daher der Kindsmutter und warte, bis Unterhalt von dir gefordert werden sollte. Und verweigere den dann mit der Begruendung, dass die erste Ausbildung bereits abgeschlossen wurde und daher kein Anspruch mehr besteht und gut ist es.

Der Titel gehoert doch der Kindsmutter

Nö, Anspruch auf den Titel hat der Unterhaltsgläubiger. Da es sich hier bereits um die 3. Ausbildung handelt, dürfte das Kind inzwischen volljährig sein. Daher "gehört" der Titel dem Azubi.

Ob ein Titel noch in Papierform existiert ist eigentlich uninteressant, da nur tatsächlich bestehende Unterhaltsansprüche vollstreckt werden dürfen. Ansonsten könnte man sich erfolgreich mit einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die unberechtigte Vollstreckung wehren.

Sollte es sich jedoch um einen unbefristeten Titel handeln, sollte man vom Berechtigten, dürfte hier ja der Azubi sein, einen Vollstreckungsverzicht auf den Titel fordern.

Wird dieser nicht abgegeben, hätte man die Möglichkeit dagegen zu klagen. Das Kostenrisiko läge dann beim Kind, da hier ein Anspruch auf Verzichtserklärung vorliegt, weil der Titel obsolet geworden ist.

Einfach nicht mehr zahlen. Wenn sie rechtlich keinen Anspruch mehr darauf hat, dann kann sie auch nicht gegen ausbleibende Zahlungen klagen.

Der Titel ist doch gegenstandslos, wenn rechtlich kein Anspruch mehr auf Unterhalt besteht.

Die Herausgabe kannst Du einklagen

Es sei denn, Du bist noch mit einigen Unterhaltszahlungen im Rückstand, dann kann sie ihn solang behalten, bis alles bezahlt ist

Das JA informieren, dass es die 3. Ausbildung ist.