Unterhaltspflichtiger Vater kürzt einfach den Unterhalt. Darf er das?

5 Antworten

Regele das über deinen Anwalt, vielleicht tritt das Jugendamt auch ein und gibt dir die fehlende Summe. Die holt sie sich natürlich bei dem Vater der Kinder zurück. Wenn ein Gericht den Unterhalt festgelegt hat, dann kann er nicht einfach weniger überweisen, weil er im Moment knapp ist. Der Unterhalt der Kinder geht IMMER vor, da muss er eben etwas kürzer treten.

das Jugendamt gibt 100 pro keine fehlende Summe, wie kommst du denn auf diesen Schwachsinn. Beim Jugendamt gibt es nur Unterhaltsvorschuss aber bei über 500 Euro für 2 Kinder ist man da ja schon weit über dem Satz für Unterhaltsvorschuss, da gibt es nicht auch noch Extrageld dazu.

UV ist für Alleinerziehende reserviert, die keinen Unterhalt kriegen.

@petrapetra64

Ich habe geschrieben VIELLEICHT gibt das Jugendamt und nicht BESTIMMT; okay?

Nein einfach selber entscheiden darf er es nicht wenn er weniger Geld hat muss er es beweisen und dann muss er den Titel abändern lassen. Also bekommst schon dein Geld. Kümmer dich einfach darum.

Geh Montag aufs Jugendamt, errichte ggf. eine Beistandschaft für deine Kinder und die teilen ihm mit, dass er zahlen muss und dass ansonsten gepfändet werden wird. Auch die Pfändung können die dann veranlassen.

Aber du solltest dich drauf einstellen, dass das etwas Zeit in Anspruch nimmt, die du überbrücken musst.

Wenn er nun tatsächlich weniger verdienen würde, müsste er den bestehenden Titel erst entsprechend "abändern" lassen, um tatsächlich auch weniger zahlen zu dürfen. Bis dahin hast du Anspruch auf die "volle Summe", könntest den fehlenden Betrag von ihn einklagen/ pfänden lassen. - Wende dich diesbezüglich an deinen Anwalt!

Nein das darf er nicht, wenn ein Richter das so festgelegt hat, dann muss er das auch bezahlen. Geh am besten gleich zum Anwalt.