Unterhaltspfändung im Ausland?!?

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Ich gehe mal davon aus das über das Jugendamt eine sogenannte "Beistandschaft" beantragt worden ist, die sich um den Unterhalt des Kindes kümmert. Die Beistandschaft kann somit den Unterhalt im Ausland einfordern. Wenn die Adresse des Kindesvaters vorliegt kann dieser angeschrieben werde. Dies ist auch über den Arbeitgeber möglich, sofern hier Angaben vorliegen. Ist der Kindesvater nirgends gemeldet wird es schwierig. Man könnte über die Botschaft einen "Passsperre" beantragen (sobald der Pass ausläuft gibt die Botschaft hinweis an Aufenthalt des Vaters an das Jugendamt). Falls der Kindesvater nochmal nach Deutschland einreisen möchte kann man auch eine Bemerkung in eintragen lassen, sodass das Jugenamt informiert wird, sobald er Deutschland betritt. Wie sieht es mit der Meldepflicht in der Schweiz aus ? Ist bereits eine Urteil bezügl. des Unterhalts erteilt ? PS, ist Unterhaltsvorschuss beantragt worden ?

Hallo,Beistandschaft besteht...Die Schweiz ist sehr strengmit der Meldepflicht..Er wird sogar per Haftbefehl gesucht wegen kleiner Delikte(Rechnungen nicht Bezahlt) trotzdem kann er hier schön Ein und Ausreisen...wie er will..Das mit der Paßsperre ist uns neu,aber eine sehr gute Idee.Danke schonmal

@Tellerchen

Wenn er hier bereits die Kxxxx am dampfen hat, kann das Jugendamt auch eine Fahndung rausgeben. Setzt aber vorraus das er hier Straffällig geworden ist und sich dieser noch stellen muss. Dann wird er bereits an der Grenze festgenommen....und im Knast gibts immer Arbeit und dann kann man schön den Untehalt nachzahlen. Es scheint aber noch keine fahndung vorzuliegen. Rede mal mit dem Jugendamt, die können sich dann eventuell mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Drücke ganz fest die Daumen. PS...ich warte auf den Unterhalt für meinen Sohn seit 17 Jahren. Hoffe ihr habt da mehr Glück.

Ich habe den Fall aktuell mit dem Erzeuger, der in Spanien auf der Insel sitzt.

Beistandschaft brachte nichts, daraufhin hab ich sie gekündigt und einen Anwalt eingeschaltet. Der erreicht aber auch nichts, da er sich weigert seine Anschrift und seine tatsächlichen Einkommensverhältnisse aufzuzeigen. Die Strafanzeige brauchte auch nichts. Ohne gültige Anschrift, kann ihm nichts zugestellt werden. Die Staatsanwaltschaft legte die Anklage nieder, weil er nicht zu greifen ist und für sie wohl zu teuer wäre im Verhältnis zum ausstehenden Unterhalt.

Alles in allem steh ich alleine da. Ich habe nicht die finanziellen Mittel um weitere rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Mal abgesehen davon, dass man überall gegen eine Wand läuft, egal in welche Richtung man geht.

Hau ab ins Ausland und du bist deine Unterhaltsverpflichtungen los. Das ist das Fazit, das ich für mich gezogen habe. Er scheint damit durchzukommen. Während ich mich hier ärgere wie sonst was. Deutschland deine Gesetze!

Das EU Abkommen bringt einem nichts, wenn man nicht die finanziellen Polster hat, um sämtliche Kosten die so etwas verursacht begleichen zu können. Die kannst du irgendwann zwar gegen ihn einklagen, aber er zahlt ja auch so schon nichts.

Ich find das ganze eine riesen Schweinerei und bin mehr als enttäuscht, das solche Menschen so einfach mit allem davon kommen.

Hallo,es ist zwar schon ne weile her,aber ich hoffe du wirst es irgendwann mal lesen...also wir haben erfolge erziehlt..es gibt in Heidelberg eine Institution die nennt sich Dijuf..Deutsches Institut für Jugend und Soziales..Die setzen sich für Mütter im Ausland ein um Unterhalt zu realisieren..egal im welchen Land..du brauchst dafür leider wieder die Beistandschaft,es geht nur übers Jugendamt...Erst mal Antrag stellen,dann mußt du 34 euro bezahlen das die eine Adressenermittlung durch ziehen,wenn sie damit erfolg haben,erstatten sie dem netten jungen mann der kein Unterhalt zahlt einen Besuch..nd zwar mit Abführung!!!Hat das auch erfolg und du bekommst irgendwann mal Unterhalt,mußt du 10%an diese Gesellschaft abtreten..egal hauptsache der Ar... bekommt mal eine Strafe...lg in der Hoffnung das es dir was bringt...