Unterhaltserhöhung ab dem 12 lebensjahr?

3 Antworten

Als "betreuender Elternteil" musst Du den Unterhalt für das Kind ja eigentlich selbst einfordern (und zur Berechnung die Einkommennachweise des Mannes einfordern).

 Muss ich Ihn darauf hinweisen oder geht das automatisch.

Wenn der Mann dann "von sich aus" Unterhalt für das Kind in dieser Höhe zahlt, kannst du Dich "glücklich schätzen".

Beim Jugendamt könntest Du eine kostenlose "Beistandschaft" für das Kind einrichten lassen. Dann würde es vom Jugendamt übernommen, die Einkommensnachweise des Mannes einzufordern und danach den Unterhalt festzulegen - und ggf. zu titulieren....

Wenn der Mann momentan Unterhalt in Höhe von 383 Euro zahlt, könnte dieser ab dem 12. Geburtstag des Kindes evt. um ca. 80 Euro steigen....
(Kann "rückwärts" anhand der "Düsseldorfer Tabelle" ermittelt werden: 383 Euro Unterhalt + halbes Kindergeld 92 Euro = 475 Euro Bedarf, entspricht für ein Kind von 6-11 Jahre ca. 3100 - 3500 Euro Einkommen des Unterhaltspflichtigen.)

Wenn du keinen Titel hast und auch sonst nichts schriftliches, wie wurde denn der Unterhalt in dieser Hoehe festgesetzt? Hattest du eine Beistandschaft beim Jugendamt? Das musst du doch wissen, wie das damals gelaufen ist und was vereinbart wurde. 383 Euro liegt ja ueber dem Mindestunterhalt, der waere 364 Euro abzueglich halbes Kindergeld = 272 Euro.

In der Duesseldorfter Tabelle kannst du die Alterstufen sehen, auch dass es ab 12. Jahren mehr Unterhalt gibt. Auch den Mindestunterhalt (bis1 500 Euro EInkommen) kannst du herauslesen, wobei hier eigentlich noch mal 92 Euro halbes Kindergeld abgehen. Die Tabelle hat daher schon einige Informationen fuer dich.

Ich wuerde dir raten, wenn es keine weitere schriftliche Festsetzung gibt, dass du dich an das Jugendamt wendest und eine Bestandschaft fuer dein Kind errichtest (kostenfrei). Das Jugendamt wird sich dann Einkommensnachweise anfordern von deinem Mann und den neuen Satz ab 12. Lebensjahr berechnen und einfordern von ihm. Das kostet auch ihn nichts, sofern er mitwirkt (also Nachweise schickt). Du hast das Recht, alle 2 Jahre sein Einkommen ueberpruefen zu lassen.

So hast du nichts weiter zu tun, als einmal beim Jugendamt vorzusprechen (und ggf. telefonisch den Stand abfragen) und musst dich nicht direkt mit deinem Ex auseinander setzen und du weisst, dass alles offziell anerkannt und korrekt ablaeuft.

Die andere Alternative waere ein Anwalt, der aber auch erst mal bezahlt werden will.

Hast du einen Titel über den Unterhalt?
Falls ja, handelt es sich um einen statischen Titel (es ist ein fester Betrag genannt) oder um einen dynamischen Titel (es ist eine Prozentzahl der Düsseldorfer Tabelle genannt) und von wann ist der Titel.
Diese Dinge müsste man wissen um hier eine hilfreiche Antwort geben zu können.
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Nein habe keinen Titel, bzw. weiss ich nix davon. Hab auch leider keine Ahnung was mwin Ex verdient, um da in der Düsseldorfer Tabelle etwas festzumachen:-( Aber vielen dank für deine Hilfe:-)