Unterhaltsbeistandschaft vom JA beendet. Darf das Jobcenter trotzdem Unterhalt verlangen?

4 Antworten

Naja, für die Kinder die unter 18 Jahre alt sind kannst Du beim Familiengericht - bitte nur in Begleitung eines Fachanwaltes - einen Titel erwirken.

Da davon auszugehen ist dass Du Dir aus eigenen Mitteln keinen Fachanwalt leisten kannst schaust Du bitte beim nächsten Amtsgericht nach "kostenloser" Rechtsberatung. Nehme diese in Anspruch und frage dann auch gleich nach Prozesskostenhilfe.

Das Jobcenter tritt nachrangig in Leistung. Bedeutet eben im Klartext: Erst muss ein möglicher Unterhaltsanspruch eingefordert sein. Oder aber der ARGE wird schriftlich nachgewiesen dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Das will also Fakten die von einer anderen Stelle - Jugendamt, Familiengericht - dokumentiert sind. Es ist ein üblicher Behördenvorgang.

Stelle Deine Frage bitte etwas genauer: - wer hat Hartz 4 beantragt? - leben die Kinder bei Dir oder bei dem anderen Elternteil? - zahlst Du irgendwelchen Unterhalt, oder bekommst Du Unterhalt?

meinst du, dass du deine Kinder im 50/50 Wechselmodell betreust?

Die Frage ist völlig unverständlich....

Daher nur soviel....:

Wenn ein Kind volljährig wird, so endet die mögliche Beistandschaft des Jugendamtes für dieses Kind.

Dann muss es seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten - wenn Anspruch darauf besteht - Unterhalt von den leiblichen Eltern einfordern, wozu diese ihr Einkommen darlegen müssen...

Muss ein volljähriges Kind ALGII beanspruchen und lebt noch im elterlichen Haushalt, bildet es ggf. eine "Bedarfsgemeinschaft" mit ihnen - dann muss zur Ermittlung des Bedarfs dieser Gemeinschaft das Einkommen offen gelegt werden...