Unterhaltkürzung?

4 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Es geht um Unterhalt den du zahlen musst?

Im Selbstbehalt ist eine Warmmiete enthalten in Höhe von derzeit 430 Euro. Möchte man das Nettoeinkommen weiter bereinigen, da man eine sehr hohe Miete zu zahlen hat, würde natürlich geprüft werden, ob die Miete angemessen ist.

Wo du am Ende wohnst und was du an Miete bezahlst ist selbstverständlich dir überlassen. Hauptsache du zahlst den Mindestunterhalt für das Kind.

Wenn man mit einem leistungsfähigen Partner zusammen wohnt, dann kann durchaus der Selbstbehalt gesenkt werden wegen der Haushaltsersparnis. Sprich: man reduziert ja die laufenden Kosten durch das Zusammenleben.

Dein Selbstbehalt minderjährigen Kindern gegenüber liegt bei 1160 Euro. Da du sehr hohe Fahrkosten hast, wirst du wahrscheinlich nur knapp, wenn überhaupt, den Mindestunterhalt zahlen können. Aber man kann ggf. auch erwarten, dass du einen Nebenjob annimmst oder durch Überstunden und Mehrarbeit leistungsfähig bist.

Das Kind was deine Freundin erwartet ist von dir? Dann würde sich die Berechnung spätestens mit Geburt des Kindes ändern. Denn dann bist du 3 Personen unterhaltsverpflichtet: 2 Kinder und deiner Freundin, wobei sie erst nach den Kindern dran wäre.

Das Jugendamt ist auch da bereits informiert, dass es dann zur Neuberechnung kommt?

Das ist krass..

nein, noch nicht. Das werde ich am Montag direkt machen. Vielen Dank für die Antwort

Von Experte Kessie1 bestätigt

Du hast ja schon eine Antwort von @ Kessie 1 erhalten.

Eigentlich ist es dem Jugendamt egal wie groß die Wohnung ist, solange Du mit der im Selbstbehalt enthaltenen Warmmiete von 430 € auskommen würdest.

Also selbst wenn Du alleine wohnen würdest und Du für 70 qm nur max. 430 € Warmmiete zahlen würdest, könnte das dem Jugendamt ganz egal sein.

Würdest Du z.B. alleine in München wohnen und da auch in einer 70 qm Wohnung, dann wäre das sicher kein angemessener Wohnraum für dich alleine, zumindest dann nicht, wenn Du nicht zumindest den Mindestunterhalt zahlen könntest.

Wenn Du aber schon in einer angemessenen Wohnung von angenommen um die 50 qm ( wie beim Hartz - lV für einen Single ) wohnen würdest und dafür dann angenommen 600 € zahlen müsstest, dann müsste das vom Jugendamt auch berücksichtigt werden, also die übersteigenden 170 € anerkannt werden, die dann vom gesamten zu berücksichtigtem Nettoeinkommen abgezogen werden müssten.

Zu dem monatlichem Nettoeinkommen kämen nämlich auch noch anteilig 1/12 von z.B. Urlaubs / Weihnachtsgeld und auch von einer evtl. Steuererstattung.

Von dieser gesamten fiktiven Summe kann man für berufsbedingte Aufwendungen im Regelfall pauschal 5 % Freibetrag abziehen, min. aber 50 € und ohne Nachweise max. 150 € pro Monat.

Gibst Du im Internet einmal ein ,, Unterhalt kürzen mit Sonderausgaben " , da solltest Du etwas von der Kanzlei Hasselbach finden, dass solltest Du dann einmal genau durchlesen.

Das JA geht die Größe Deiner Miet- oder Eigentumswohnung nichts an. Relevant ist nur Dein anrechenbares ! Nettoeinkommen ( Nach Einkommensbereinigung ).

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/abzuege-vom-einkommen/

Meine Partnerin ist allerdings schwanger, verdient ab September aber nichts mehr.

Dafür hat sie dann Anspruch auf Elterngeld - mindestens den Basisbetrag = 300 Euro.

Eben, so habe ich das auch gesehen. Ich verdiene 1500€ mtl. und davon gehen knapp 250€ Fahrtkosten weg (50 km Fahrtweg)

Sie meinten auch ich soll den Mietvertrag mitschicken weil das auch miteingließen würde, was ich auch getan habe und meinen jetzt, das falls ich alleine wohne, sie das nicht berücksichtigen können, da für eine person 3 Zimmer und 70 qm zu viel sind und meine Partnerin mit zahlen kann

Wer Hauptmieter der Wohnung ist, ist irrelevant. Du musst mit deinem Freibetrag auskommen. Deine eigenen Kosten der Unterkunft werden pro Kopf berechnet.

Ich habe vergessen dazu zu sagen, das sie mir das Unterhalt kürzen würden, aber dadurch das meine Freundin mit mir wohnt, sie das nicht tun. Und meine Frage ist, ob das berechtigt ist, meine Partnerin miteinzubeziehen