Unterhalt zahlen, Tochter 19 und Schwanger?

9 Antworten

Derzeit seid ihr als Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet, weil sie eben nicht in Ausbildung ist, erst wenn sie wieder in Ausbildung ist und ihren Unterhaltsanspruch nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen decken kann, hätte sie dann wieder Anspruch darauf !

Diesen muss sie dann aber ab dem 18 Lebensjahr selber bei den Eltern geltend machen und nachweisen.

Ein Ausbildungsabbruch ist für den späteren Unterhaltsanspruch unschädlich, eine Verfehlung in der Wahl der Ausbildung wird jedem jungen Erwachsenen zugestanden.

Spätestens ab dem Mutterschutz stünde der Tochter auch vom Kindsvater Unterhalt zu, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren kann, ab der Geburt geht dann der Unterhalt fürs Kind vor.

Dann hätte sie ggf.bis min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn der Kindsvater nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1200 € ( Selbstbehalt bei Trennung / Betreuungsunterhalt ) Netto hätte.

Eigenes Einkommen der Tochter würde bei der Berechnung mit berücksichtigt.

Sie muß es dem Kindsvater sagen, dem Kind steht ja Unterhalt zu und ihr selbst auch bis das Kind 3 Jahre ist. ... DU mußt ihr derzeit keinen Unterhalt zahlen , da sie keine Ausbildung mehr macht ..... Erst wenn sie irgendwann mal wieder eine Ausbildung beginnt bist du eventuell wieder in der Pflicht. ...

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deine tochter hat nur anspruch auf unterhalt bis zum ende der erstausbildung. da sie die geschmissen hat, hat sie auch keinen anspruch mehr auf unterhalt. teile ihr also mit, dass sie weiterhin arbeiten gehen darf und sich von nun an um ihren unterhalt selbst zu kümmern hat. den unterhalt stell ein.

den vater des kindes wird sie früher oder später einbeziehen müssen, da dieser zuständig ist für den unterhalt des kindes, den betreuungsunterhalt für deine tochter, die erstausstattung des kindes. wenn sie also weiterhin von irgendwo geld benötigt für ihr kind, eine wohnung, etc, dann kann sie sich an den vater ihres kindes wenden und wenn nötig ans jobcenter. du bist aus der sache raus.

Auch, wenn sie die erste Ausbildung geschmissen hat, bist Du noch finanziell für sie zuständig. Das darf sie nämlich.

Das Kind behält seinen Unterhaltsanspruch auch dann, wenn es eine Lehre abbricht und eine zweite beginnt.

http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/dauer.html

Nach der Entbindung muss der Vater zahlen - für Deine Tochter 3 Jahre und für das Kind eben auch bis zum Ende der Erstausbildung.

Warum sollte er das Kind wegnehmen wollen?

markusher  10.05.2018, 08:02

nö die eltern sind raus aus der sache, bis kind eine neue ausbildung anfängt. bis dahin ist sie für ihren unterhalt selbst zuständig.

beangato  10.05.2018, 09:42
@markusher

Der Dauem hoch war falsch.

Du solltest erst ml richtig lesen. Arbeiten geht sie ja schon.

Was willst Du also noch?

"Unterhalt" ist vielleicht das falsche Wort. ? Weiß ich nicht. Tatsächlich bist Du für sie finanziell verantwortlich, bis sie 25 Jahre alt ist.

Gotsha69 
Fragesteller
 09.05.2018, 23:02

Auch wenn sie die Ausbildung geschmissen hat und arbeiten geht

AriZona04  09.05.2018, 23:05
@Gotsha69

Sie jobbt. Sie arbeitet nicht. Ergo wird sie nicht genügend für sich - und demnächst das Kind - verdienen. So sehe ich das. Du anders? Wenn das Kind erstmal da ist, wird sie sicher nicht mehr jobben. 😉

markusher  10.05.2018, 08:03

bis sie 25 jahre alt ist, ist eine fiktion die sich noch immer hartnäcking hält. sie ist nun für sich selbst zuständig, da sie keine ausbildung besucht oder in schulausbildung ist. solange ist sie für sich selbst zuständig. im sgb2 ist sie nun ihre eigene bg aufgrund der schwangerschaft. somit hat sie anspruch auf eigene wohnung, erstausstattung und kann ihren eigenen antrag stellen. der vater ist raus.

Kessie1  10.05.2018, 20:57

Ne... stimmt nicht... Kinder ab 18 sind volljährig! Machen sie keine Ausbildung, ein Studium oder Schule, dann haben sie keinen Anspruch auf Unterhalt. Rumgammeln und Leben vertrödeln müssen Eltern keineswegs finanzieren.