Unterhalt wenn die Mutter mit Kind im Ausland lebt?!

5 Antworten

hallo snowflake- ich wuerde gerne wissen, wie es weitergegangen ist, da ich mich in einer aehnlichen situation befinde....- im uebrigen empfinde ich alles ziemlich richtig was du da sagst....und kann ehrlicherweise immer dieses "jedes wort" auf die goldwaage legen nicht verstehen... anstatt sich mal wirklich mit der sache an sich zu befassen! aber im internet ist das meistens so....erstmal alles "auseinandernehmen"....bevor man antwortet. ja, waere schoen, wenn du neuigkeiten haettest. vielen dank

Ich würde das auch so sehen, dass sie in Kanada klagen muss. In wie fern sie dort als Ausländerin einen Anspruch auf Hilfe hat, >>> keine Ahnung.

...das ist der springende Punkt - Canada hat doch damit nichts zu tun: Deutsche Staatsbuerger, Deutsches Kind, Deutsches Recht :-)

Kein deutsches Jugendamt ist dafür zuständig, da die Tochter ihren Wohnsitz in Kanada hat. Die Mutter hat sich diese Umstände(egal warum) so ausgesucht und muß nun damit klarkommen.

Du sagst es..."die Mutter" hat sich die Umstaende so ausgesucht, der Unterhalt steht aber dem deutschen Kind, mit dem deutschen Ausweis zu - dessen leiblicher deutscher Vater, mit deutschem Ausweis und Wohnsitz, von einem deutschen Gericht zu einem bestimmten Unterhalt, fuer einen bestimmten Zeitraum verpflichtet wurde - und sich sogar schon strafbar gemacht hat weil er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Allein der gesunde Menschenverstand sagt mir dass dies nicht legitim sein kann. Mag sein dass mein Rechtsempfinden nicht immer mit der Rechtssprechung komform geht - aber ich bin mir sicher dass es nicht angehen kann einerseits unterhaltsfluechtige Maenner im Ausland belangen zu koennen, aber andererseits Maenner die ihre Unterhaltspflicht "in's" Ausland nicht erfuellen bleiben ohne Konsequenzen ?! Wo bleibt das Recht des "deutschen" Kindes mit Wohnsitz im Ausland, sorry das glaub ich noch nicht....Dabei geht es auch nicht mehr um die Zustaendigkeit irgendeines Jugendamtes, meiner Meinung nach diskutieren wir hier ueber einen Straftatbestand ;)

@Snowflake07

Dann sollte sich die Mutter an einen Anwalt wenden und den mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen. Sie sollte allerdings auch damit rechnen, dass der Erzeuger die Entfernung für sich nutzen wird. Schließlich verhindert sie den Kontakt. Ganz egal, wie er vorher war. Er kann nun sagen, dass er wieder Kontakt möchte und die Mutter ist verpflichtet dies möglich zu machen. Das beinhaltet auch die Aufteilung der Kosten für die Reise. Dieser Schuß kann nach hinten losgehen.

@Sally2809

...das mit dem Anwalt steht im Raum - alle anderen Aussagen bis jetzt sind nur spekulativ - ich hab gehofft hier ein bisschen fachkompetente Hilfe zu finden weil vielleicht jemand gleiche Erfahrungen gemacht hat, einen aehnlichen Fall kennt, oder beruflich in der Materie drinsteckt. Wie gesagt beim googeln wird es schwierig und ist auch eine Zeitfrage :(. Gerne wuerde ich dieser Familie eine Last mit detaillierten Infos ein bisschen erleichtern. By the way: Es handelt sich hier um organisierte, vorbereitete und fachlich sehr qualifizierte Landsleute mit wohlerzogenen, lieben Kindern - glaub mir ich hab schon anderes gesehen ! Schade wenn die ersten Schritte im neuen Land mit Anwaltsterminen ( und egal wie gut dass Schulenglisch sitzt, da geht's an's eingemachte)und solchen Nebenkriegsschauplaetzen erschwert werden...

nun, so ungerecht finde ich das nicht! schließlich hat die mutter sich freiwillig nach Kanada "abgesetzt". es kann doch nicht sein, dass die mutter das kind als ihr "eigentum" betrachtet, indem sie sich absetzt, dem kindesvater auf diese weise es schier unmöglich macht, sein kind zu sehen und nun aber dennoch geld haben möchte!

Die Dame hat sich nicht "abgesetzt" sondern einen Schritt gemacht der ihr und ihrerer Familie eine bessere Zukunft ermoeglicht - das soll aber nicht das Thema sein...Generell bin ich ueber Deine Einstellung etwas verwundert, der Vater hat ein Kind gezeugt, sich nicht gekuemmert trotz vieler Aufforderungen und auch nichts bezahlt, heisst Mutter und Kind im Regen stehen lassen, okay Charaktersache. Dies ist nun die beste Moeglichkeit wieder seiner Verantwortung zu entkommen - traurig !

@Snowflake07

ich kenne nicht die einzelheiten, sondern lese nur die fakten! innerhalb deutschlands hatte der vater ja die chance auf einen geregelten umgang, welcher ihm jetzt nicht mehr möglich sein dürfte! solange daskind in der brd war und er nicht oder nur sporadisch bezahlt hat, hat er sich natürlich strafbar gemacht. das sehe ich als 2-facher vater genau wie du! jetzt ist sie mit dem kind ausgewandert und dadurch entstand eine neue rechtslage, völlig unabhängig von der vergangenheit, in der sich der KV völlig daneben verhalten hat!

@Chianti

Fakt ist der Vater wurde bis zur Volljaehrigkeit bzw. Beendigung einer Ausbildung zum Unterhalt "seines" Kindes verpflichtet, dieses Geld steht auch nicht den "dafuer sorgenden" Erziehungsberechtigten, sondern eben diesem Kind zu. Die Unterlagen wurden mir gezeigt, allein aus den vergangenen Jahren in DE gibt es einen offenen Betrag von rund 15.000Euros die von dem Herrn nicht bezahlt wurden, auch viele vereinbarte Termine wurden nicht eingehalten als dieses Kind eben den leiblichen Vater kennen lernen wollte, es gab weder Geburtstagsglueckwuensche noch Weihnachtsgruesse und schon gar kein Interesse, mal abgesehen davon sich vor der Zahlung zu druecken. Zudem habe ich erlebt dass hier Vaeter im umgekehrten Fall des Landes verwiesen wurden, weil sie genau dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Warum zum Geier sollte in diesem Falle der Kleinen der Unterhalt vorenthalten werden ??? Was hat sich an der Rechtslage geaendert ? Das Kind um dass er sich nicht gekuemmert hat, hat den Wohnsitz verlegt - nichtsdestotrotz steht ihr der Unterhalt zu, und zwar genau bis zu diesem Zeitpunkt der von einem deutschen Gericht festgelegt wurde...Ein Anschreiben ueber dass Sorgerecht der Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Einverstaendnis dieses Kerls mit der Auswanderung wurde hier ebenfalls vorgelegt da die Familie diese Dokumente fuer die weiteren Schritte zur Einbuergerung benoetigt...Leider durfte ich auch einen Anruf bei dem betreffenden mitanhoeren - er lachte die Mutter aus und sagte ihr sie solle doch sehen wie sie von Canada aus an das Geld fuer den "Balg" kommen will, bis die deutschen Behoerden taetig werden ist die Kleine verheiratet hahaha... - Wie kommt so etwas bei Dir an als Vater ? Also bei mir stellen sich alle Haare auf bei dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit !

@Snowflake07

es gibt eben Väter und Erzeuger! Allerrdings befürchte ich dennoch, dass er nichts bezahlen wird, es sei denn, er schuldet diese 15000 dem jugendamt, falls es unterhaltsvorschuss war! denn rückwirkend ist es eben so eine sache, man wird immer behaupten, dass das geld ja nicht gefehlt hat, es sei denn, die kindesmutter hat sich diese summe leihen müssen um das kind ernähren zu können!

ich drück euch die daumen, glaube aber nicht an ein gutes ende!

@Chianti

yep, da geb ich Dir vollkommen Recht...zwischen Erzeuger und Vater liegt wohl ein himmelweiter Unterschied. Umso erschreckender die beiden Aussagen die zu diesem Thema letztendlich gekommen sind ! Fakt ist immer noch> die Mutter uebernimmt die volle Verantwortung ( wir wissen wohl beide dass dies 1. die ganz normale Reaktion sein sollte sobald ein Baby zur Welt kommt, aber 2. auch mit viel Stress, Aufwand, Diskussionen und Geld verbunden ist ) und der Vater sich alldem, einschl. der finanziellen Verpflichtung entzieht ! Was "behauptet" wird steht nicht zur Diskussion, allerdings besteht ein gueltiges Rechtsurteil dem nicht nachgekommen wird....Vielen Dank fuer's Daumendruecken, ein paar qualifizierte Info's waeren aber fast noch wichtiger ;)...ueber das Ende werde ich Euch am laufenden halten, ich kanns nicht glauben - so einfach kann sich "der Gute" nicht aus der Affaere ziehen ! P.S., es handelt sich um keinen Unterhaltsvorschuss, hab grade nochmal Ruecksprache gehalten.

@Chianti

Hier besteht durchaus die Möglichkeit, der Mutter die erhöhten Kosten zur Umgangswahrnehmung aufzubrummen!

@Eifelmensch

..absolut in Ordnung, sobald er dann "irgendwann" seinen Verpflichtungen ueberhaupt nachkommt ;-)

Falls der Vater und das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kommt in diesem Fall deutsches Recht zur Anwendung!

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Die Mutter könnte hier in Deutschland einen Anwalt beauftragen, der die Unterhaltsansprüche gegen den Vater durchsetzt. Vielleicht kannst du ihr ja dabei behilflich sein.

yep, genauso ist es...wir sind naemlich einen Schritt weiter, nach einem nochmaligen Telefonat mit der Polizei wurde diese heute sofort taetig - diverse Unterlagen muessen nun schriftlich eingereicht werden, ein Aktenzeichen wurde angelegt ! Moeglicherweise ist der Schritt zum Anwalt gar nicht notwendig da die Polizei auch an das zustaendige Jugendamt verweist( und zwar das Jugendamt des Landkreises in dem der Vater den Wohnsitz hat ) um die Zahlungsformalitaeten abzuwickeln. Durch die Zeitverschiebung koennen die weiteren Schritte erst am Montag geklaert werden - aber immerhin :)

@Snowflake07

Die Polizei wird aber nicht dafür sorgen, dass Unterhalt für das Kind gezahlt wird. Hier geht esw einzig und allein um die strafrechtlichen Aspekte.

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Ohne Anwalt wirst du kein Geld für das Kind bekommen!