Unterhalt während des dualen Studiums?

2 Antworten

Hallo Jogi,

wenn man bedenkt, dass der Bafög-Höchtssatz zur Zeit 670 € monatlich beträgt, dürfte das Einkommen Deines Sohnes reichen. So gesehen hat er keinen Bedarf und auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Eine Richtlinie ist die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Aber falls Du ein sehr großes Einkommen hast, kann er evtl. trotzdem mehr Unterhalt fordern, weil sich die Höhe des Unterhaltes nach der Höhe des elterlichen Einkommens richtet. Übrigens zahlt Unterhalt üblicherweise nicht immer nur einer alleine. Volljährige Kinder müssen ihre Ansprüche beiden Elternteilen gegenüber geltend machen. Auf jeden Fall gibt es aber noch Kindergeld während der Ausbildung, solange das Kind noch keine 25 ist. Mittlerweile ist es dabei sogar egal, wieviel die Kinder dabei verdienen.

Liebe Grüße

EinNetterMensch

Danke für die aufschlussreiche und schnelle Rückmeldung.

Bei dem genannten Einkommen dürfte es bei denem Sohn an der Bedürftigkeit nach § 1602 BGB mangeln. Diese muss aber vorhanden sein, damit überhaupt ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden kann.

Falls dein Sohn eine eigene Wohnung hat, hat er nach der Düsseldorfer Tabelle einen monatlichen Unterhaltsbedarf in Höhe von 670,-€.

Diesen deckt er mit seiner Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld locker selbst.

Danke für die schnelle und aussagekräftige Antwort.