Unterhalt und Krankengeld?

3 Antworten

Dem Mann steht von seinem Einkommen ein "Pfändungsfreibetrag" zu. Danach dürfte ihm von den 500 Euro nichts gepfändet werden. Er sollte sich kurzfristig mit der Buchhaltung seines Arbeitgebers kurzschließen.

Da er dann auch eurem gemeinsamen Kind und dir keinen Unterhalt leisten kann, müsstet ihr ggf. ALG II beantragen - auch für deinen Sohn.

Vermutlich ist der Mann momentan nicht mehr ausreichend "leistungsfähig", um den Unterhalt für die älteste Tochter in der festgelegten Höhe (336 Euro) zahlen zu können..., deshalb sollte er schnellstmöglich den Titel "abändern" lassen.

Denn bis zu dem Termin, an dem er die Abänderung veranlasst hat, bestehen die Forderungen ungemindert weiter und er würde sonst möglicherweise eine Menge Unterhaltsschulden anhäufen.... (angefangen mit den 336 Euro für den Februar...)

Der Lohn würde ja auch Ende Februar kommen und im Januar hat es doch auch Lohn gegeben.Ich verstehe deine Rechenweise nicht?

Hallo nein mann bekommt immer zum 15 Lohn und wir hatten im Januar eineige ausgaben Krankhause etc.

Dann bekommt er noch Lohn vom 16.1 bis 08.2.

Der Unterhalt geht immer vor.

wir haben auch noch ne gemeinsame tochter die auch unterhaltsberechtigt ist und wir sind verheiratet und wie wir als familie überleben ist dann egal?

@Blah1

so ist das leider, Unterhalt hat Vorrang vor allem anderen. Du hast doch gewusst wen Du heiratest und welche Verpflichtungen er hat.

@pilot350

Ja kalr habe ich das gewusst aber ich verstehe nicht ganzn das wenn er nutr 500€ bekommt ihm nichts meghr bleibt zum leben

@Blah1

was bleibt denn seinen leiblichen Kindern? Die haben zuerst Ansprüche.