Unterhalt und Krankengeld?
Hallo ich habe da mal ne frage wie ist das mit dem krankengeld und dem unterhalt?also mein mann bekommt jetzt im Februar von seinem Arbeitgeber nur ca 500€ vom 1-8 Febraur dann endet die lohn vorzahlung (Bandscheiben op) die Krankenkasse zahlt leider erst zum 1 März bei seinem Arbeitgeben hat er ne Pfändung für den Unterhalt seiner tochter 336€ die von den 500€ gleich gezogen werden sollen geht den das so einfach ? Wir haben auch noch 2 Kinder zu hause wo von nur die keine von ihm ist mein grosser sohn ist nicht von ihm (er bekommt vom Vater auch keinen Unterhalt)Somit das uns von dem Gehalt meines mannes gerade mal ca 200€ bleiben würden und 2 mal Kindergeld ich selbst bin schwanger nun wissen wir nicht mal mehr wie wir die miete zAhlen soll hoffe das mir hier einer einen rat geben kann termin beim anwalt haben wir schon.
3 Antworten
Dem Mann steht von seinem Einkommen ein "Pfändungsfreibetrag" zu. Danach dürfte ihm von den 500 Euro nichts gepfändet werden. Er sollte sich kurzfristig mit der Buchhaltung seines Arbeitgebers kurzschließen.
Da er dann auch eurem gemeinsamen Kind und dir keinen Unterhalt leisten kann, müsstet ihr ggf. ALG II beantragen - auch für deinen Sohn.
Vermutlich ist der Mann momentan nicht mehr ausreichend "leistungsfähig", um den Unterhalt für die älteste Tochter in der festgelegten Höhe (336 Euro) zahlen zu können..., deshalb sollte er schnellstmöglich den Titel "abändern" lassen.
Denn bis zu dem Termin, an dem er die Abänderung veranlasst hat, bestehen die Forderungen ungemindert weiter und er würde sonst möglicherweise eine Menge Unterhaltsschulden anhäufen.... (angefangen mit den 336 Euro für den Februar...)
Der Lohn würde ja auch Ende Februar kommen und im Januar hat es doch auch Lohn gegeben.Ich verstehe deine Rechenweise nicht?
Hallo nein mann bekommt immer zum 15 Lohn und wir hatten im Januar eineige ausgaben Krankhause etc.
Dann bekommt er noch Lohn vom 16.1 bis 08.2.
Der Unterhalt geht immer vor.
so ist das leider, Unterhalt hat Vorrang vor allem anderen. Du hast doch gewusst wen Du heiratest und welche Verpflichtungen er hat.
Ja kalr habe ich das gewusst aber ich verstehe nicht ganzn das wenn er nutr 500€ bekommt ihm nichts meghr bleibt zum leben
was bleibt denn seinen leiblichen Kindern? Die haben zuerst Ansprüche.
wir haben auch noch ne gemeinsame tochter die auch unterhaltsberechtigt ist und wir sind verheiratet und wie wir als familie überleben ist dann egal?