unterhalt trotz alleinerziehender vater von zwei kinder

3 Antworten

1 jede form von einkommen wird angerechnet; 2 besteht eine häusliche gemeinschaftmit einem partner wird dessen einkommen auf die fixkosten des haushaltsvorstandes mit angerechnet;....( also ganz schnell "getrennt" leben) 3 unterhaltspflichten gegenüber nicht im haushalt lebenden minderjährigen kindern bleiben bestehen. unabhängig von denen der im haushalt lebenden;....( nur weil ich kinder im haushalt habe kann ich nicht unterhalt gegenüber anderen nicht im haushalt lebenden gegenrechnen) 4 generell gibt es einen freistellungsbetrag ( pfändungsfreibetrag) der von den verbraucherzentralen genau ausgerechnetwird dort bekommt man auch die bescheinigung für die banken,die danndieses einkommen für das konto sicherstellen. (kontopfändungsschutz)

...wenn also das 2te einkommen der partnerin nicht mehr mitgerechnet werden kann, dann muss er auch keinen unterhalt mehr zahlen, da er unter dem selbstbehalt liegt!

Dann hat er ja ein Einkommen von ca 1.660 €. Da dürften die 200 € eher zu niedrig bemessen sein.

Unterhaltsvorschuss ist Einkommen des Kindes und zählt genau so wenig zum unterhaltsrelevanten Einkommen wie Kindergeld.

Einfach mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien schauen. Da stehen alle relevanten Einkommensarten, die zu berücksichtigen sind.

Genau.. 200 € sind zu wenig.. Er sollte am besten 650 € zahlen. Wovon? Ist der 4 jährigen Tochter doch egal, dass die beiden anderen Kinder dann hungern müssten!! Na und! Da ist doch der Vater schuld.. Soll er einen Nebenjob annehmen.. Doch wie soll das gehen, wenn er 2 minderjährige Kinder an der Backe hat.. Werden diese dann nicht vernachlässigt? Das ist egal.. Hauptsache der Kleinen geht es gut.. Schließlich lebt diese ja bei der Mutter.. Das allein ist doch schon Grund genug die anderen beiden Kinder zu vernachlässigen und ihnen auch das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch wie wäre es denn mal, wenn die Mutter der beiden Großen endlich arbeiten geht und endlich Unterhalt zahlt ? Neeeee.. Frauen sollen arbeiten? Das ist ja unwürdig.. Wozu hat Gott Männer geschaffen? Die müssen doch arbeiten gehen.. Und am Ende leiden immer die Kinder, um die es doch eigentlich geht..

Armes, ungerechtes Deutschland..

Die bei ihm lebenden Kinder sind unterhaltsrechlich mit dem anderen Kind gleichgestellt. Er ist allen 3 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.

Es kommt hier zu einer sogenannten Mangelfallberechnung.

Wenn man die 1300,-€ als als unterhaltsrechlich relevantes Einkommen zugrundelegt wäre er noch in einer Höhe von insgesamt 350,- € leistungsfähig.

 

Rechnung:

Mindesunterhalt aller 3 Kinder: 272 + 272 +225 = 769

Kind 1 und 2: 272 / 769 * 350 = 124,-

Kind 3: 225 / 769*350 = 102,-

 

Nach dieser Rechnung müsste er 102,-€ an seine 4-jährige Tochter zahlen.

Genaue Zahlen kann man jedoch nur nennen, wenn man auch alle Fakten kennt, die einen Einfluss auf das unterhaltsrelevante Einkommen haben.