unterhalt streichen... möglich oder nicht?

5 Antworten

Unterhalt steht dir zu bis zum 27 ten Lebensjahr.Allerdings bist du verpflichtet ordentlich zu lernen.Machst du das kannst du den Unterhalt einklagen. Lg

wenn Du wiederholen mußt, weil der Stoff für Dich zu schwer war müssen beide Eltern weiterhin Unterhalt zahlen. Aber solltest Du zu viele Fehlzeiten haben und deswegen nicht versetzt werden können, sieht es anders aus:

Denn Kind hätte dann grundsätzlich seine Obliegenheit verletzt, die Schule/Ausbildung zielstrebig zu absolvieren, um möglichst bald wirtschaftlich unabhängig von den Eltern zu sein.

Wenn Du aber auf Grund von nicht medizinischer Notwendigkeit nur blau gemacht hast, zusätzlich einer Deiner Eltern würdelos behandelt, schlecht über die geredet oder sogar gedroht hast kann Dir passieren nach dem Billigkeit§ erhälst Du evtl. gar nichts.

Eine Klage kannst Du erheben, aber solltest Du im Unrecht sein..werden das Deine Schulden.

Genaueres kannst Du bei Beantragung der Prozesskostenhilfe erfahren.

Du bist zwar schon volljährig aber da Du noch zur Schule gehst wirst Du wie ein minderjähriges Kind in Unterhaltssachen behandelt !!! Das gilt bis zum 21 Lebensjahr.Solange Du etwas machst,egal ob Schule,Studium oder Ausbildung muss Er wenn Er Leistungsfähig ist Unterhalt zahlen bis Du Deine erste Ausbildung beendet hast,das sollte bis zum 25 Lebensjahr geschehen sein.

Er ist unterhaltspflichtig, bis du deine erste Ausbildung in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen hast.

Solange du in der Ausbildung bist, bzw. dich nachweisbar ernsthaft um eine Ausbildung bemühst, muss er zahlen. Längstens allerdings bis du 25 bist.

Dass ihr Streit miteinander habt, ist dem Gesetzgeber egal.