Unterhalt selbst verwalten (volljährig)

9 Antworten

Rechtlich und nicht gemäß Wolkenkuckucksheim bist Du mit Vollendung des 18. Lebensjahres selbst dafür zuständig den Unterhalt vom nicht in der Lebensgemeinschaft wohnenden Elternteil einzufordern und auf Dein eigenes Konto zahlen zu lassen. In einem solchen Fall hast Du natürlich, wie Du selbst ausführst, die Pflicht Dich an den laufenden Kosten anteilig zu beteiligen. Die laufenden Kosten bestehen aber nicht nur aus der Kaltmiete sondern auch aus allgemein anfallenden Nebenkosten zu denen z.B. die eine und die andere Versicherung zählen kann. Bitte beachte auch dass die Ernährung dann mit berechnet gehört. Und zwar verrechnet mit dem Kindergeld. 

Sinnvoler Weise gibst Du einfach in die Suchmaske des Browsers ein

unterhaltspflicht über 18

dann liest Du bitte sehr ausführlich die Informationen welche mindestens die ersten zehn Links anbieten genau durch. Du wirst manches Gerichtsurteil dazu lesen. Hier beachte bitte unbedingt: Es handelt sich immer dann um eine Einzelfallentscheidung wenn nicht ausdrücklich Grundsatzurteil dabei steht. 

In solchen Themenbereichen macht es keinen Sinn hier nach irgendwelchen persönlichen Ansichten zu fragen denn hier antworten viele Menschen denen geltendes Recht nicht mal Wo vorbei geht. Geltendes Recht ist aber der verbindliche Rahmen unseres Miteinanders und nicht irgendeine persönliche Annahme. Überlege Dir lieber bei solchen Themen wie eine ausführliche Suchabfrage formuliert sein könnte, versuche verschiedene Formulierungen und dann lese Dich durch die angebotenen Fakten. Du findest geltendes Recht jeglicher Art online gemäß der europäischen Transparenzpflicht und dazu manchen Kommentar und manches Urteil. 

Rechtlich gesehen steht nach Deiner Volljährigkeit das Geld für Deinen Unterhalt Dir und nicht Deiner Mutter zu, und zwar bis zu Deiner Selbsterhaltungsfähigkeit (bis Du also selbst genug verdienst). In der Regel wird bei nicht behinderten Menschen dafür maximal das 25.Lebensjahr angenommen, bei Studierenden das 27.Lebensjahr. Du solltest diesbezüglich Kontakt mit Deinem Vater aufnehmen und ihn ersuchen, seine Zahlungen zukünfitg auf Dein Konto anzuweisen. Das nimmt Dich selbstverständlich in die Pflicht, dann selbst Deinen anteiligen Beitrag an den gemeinsamen Haushaltungskosten zu leisten.


Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass Du mit der derzeitigen Situation besser fährst. Denn ein Haushalt verursacht sehr viele und relativ hohe Kosten, von denen Du wahrscheinlich bisher wohl wenig mitbekommen hast.

es ist nicht dein kindergeld, sondern das deiner mutter. es ist ein steuerausgleich für sie, mehr nicht. dein bedarf kannst du mit diesen 500 euro gerne decken: miete durch drei erwachsene, also ein drittel ist deines, deine kosten des stroms, wasser, telefon, internet etc. werden deine eltern für dich festlegen. essen, klamotten, hygieneartikel kaufst du dann auch für dich allein u. vergiss nicht deine schmutzwäsche regelmäßig zum wäschesalon zu tragen, auch das kostet geld. dann sieh zu wie weit du mit deinen 500 euro kommst. dieser betrag wird eh nur solange gezahlt bis du fertig bist mit ausbildung, danach kommt nichts mehr.

geh arbeiten, dann kannst du dich selbst verwalten.

Natürlich geht das ... Indem Du auszieht! 

Dann wirst Du auch schnell merken, dass Du nur mit dem Kindergeld nicht weit kommst. Immerhin brauchst Du Lebensmittel, Strom, Gas, Wasser, Hygieneartikel, benutzt Möbel und Hausrat mit usw.

abgesehen davon, das ich einen Auszug nicht favorisiere, schätze ich, dass man mit +700€ ganz passable zurecht kommt

@KnowHow96

von 700 euro zahle mal bitte 400 euro miete. dann sieh wie passabel du mit 300 euro weiter kommst. wenn du ausziehst und du nicht in ausbildung bist, bekommst du garnichts mehr. auch kein alg2, da man dich in den haushalt deiner mutter verweist.

Wenn Du volljährig bist, hast Du ein Anrecht auf Barunterhalt. Strom, Wasser, Internet, Telefon, Miete, Lebensmittel, Klamotten, Schulsachen, Versicherungen, Pflegemittel, evtl Fahrkarten müssen natürlich anteilig gezahlt werden. 

Das stimmt so, in dieser Form, nicht. Man hat nicht automatisch Anspruch auf Barunterhalt, es kommt immer auf die weiteren Umstände an. Oft genügt es, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht in Form von "Naturalunterhalt" nachkommen, also ein möbliertes, bewohnbares Zimmer, Essen und Kleidung / Wäsche.

Einfach nur die Miete, egal ob kalt oder warm, durch die Anzahl der Personen teilen klingt erst mal nach einem geringen Absolutbetrag, aber es kommt noch einiges dazu: Strom, Wasser, Telefon, Versicherungen ... und die Nummer mit "alle zwei Wochen zum Friseur" glaube ich auch nicht so unbedingt.