Unterhalt schon 2 Monate überfällig. Kann mich nicht durchsetzten.
Guten Abend, ich habe heute auf mein Konto geschaut und musste feststellen, dass mein Vater den Unterhalt immer noch nicht überwiesen hat. Die letzte Buchung war genau vor 2 Monaten. Ich bekomme 200€ Unterhalt; 100€ gebe ich meiner Mutter, da ich ja bei ihr Wohne, ihr Auto benutze etc. 40€ im Monat kostest meine Nachhilfe, die ich ebenfalls vom Unterhalt bezahle. Und 50€ bezahle ich fürs Pferd was ich hege, Pflege und reite. Der Rest ist mein Taschengeld + 20€ Taschengeld von Oma, davon werden nochmal ca. 10€ für die Handyflatrate abgezogen.
Ich habe meinen Vater schon eine Mail geschickt, aber er äußert sich dazu nicht. Persönlich mit ihm zureden geht wenn nur über skype, aber das machen wir nur aller 2 Wochen, weil ich es öfters einfach nicht kann. (meine nicht zeitlich, ich kann nur einfach nicht mit meinem vater reden, schon gar nicht über sowas). Das Jugendamt, ist nicht mehr für mich zuständig, da ich schon 18. Mit meiner Mutter kann ich nicht darüber sprechen, nicht weil ich ihr nicht vertraue (über meinen Vater zu sprechen, das geht nicht, das macht mich total fertig manchmal)
Mich nervt es ein bisschen, weil der Unterhalt nie pünktlich kommt, aber so unpünktlich war es noch nie. Ich weiß machen soll, wie ich mich gegen meinen Vater durchsetzten kann und ihm sagen kann, dass er das Geld doch bitte pünktlich zahlen soll (kommt immer einen Monat zu spät)
6 Antworten
beide Eltern sind zun Barunterhalt verpflichtet und nicht nur dein Vater und zwar so lange du in Schule oder Ausbildung bist. Ab 18 müssen beide Eltern Barunterhalt zahlen ,auch deine Mutter, auch wenn du da wohnst. das kindergeld wird voll auf deinen Bedarf angrechnet.
Meine Mutter verdient aber nicht soviel. 1000€ selbstbehalt, den hat sie nicht mal.
Schreibe Deinem Vater, dass Du den Unterhalt zukünftig pfänden lässt, wenn er ihn nicht zahlt.
Voraussetzung für eine Pfändung (oder überhaupt eine Forderung dieser Art an den Vater...) ist natürlich, dass Du einen Unterhaltstitel gegen ihn erstellen lassen hast - und zwar Du selbst. Ansonsten bräuchte er Dir nämlich garnichts zu zahlen, selbst wenn Du eigentlich Anspruch auf Unterhalt hättest....
Deine Mutter hat keinen Anspruch mehr auf Zahlungen vom Vater für Dich, da Du bereits volljährig bist. Wenn sie Kostgeld für Deine Verpflegung/ Unterkunft fordert, muss sie das also bei Dir tun - und Du vorher ggf. Deinen Unterhalt vom Vater einholen....
schicke ihm Deinen Schulbesuchsnachweis oder Deinen Ausbildungsvertrag, mit Bescheinigung das Du die auch machst.. sowie Angaben in welcher Höhe Deine Mutter für Dich aufkommt und ob Du noch KG erhälst , denn nur mit den Angaben kann er ausrechnen was er an Unterhalt zu zahlen hat...
zusätzlich ist sehr wichtig Du redest über ihn nie schlecht, bist zu Kontakt mit ihm bereit, Du machst keinen Rufmord oder schädigst ihn anders .. z. Bsp. geschäftlich .. das sind Gründe das er Dich nicht unterstützen muß
Da hilft nur eines:
Unterhaltsklage führen, und mit dem titulierten Urteil immer wieder den Gerichtsvollzieher losschicken. Vorzugsweise über Lohnpfändung, ansonsten Kontopfändung.
Wird der Erzeuger sich ganz fix überlegen, dass die zusätzlichen Kosten zu hoch sind, und dann pünktlicher zahlen.
Das kannst Du gerichtlich einklagen, ja nach Alter, auch über das Jugendamt vorgehen.