Unterhalt schon 2 Monate überfällig. Kann mich nicht durchsetzten.

6 Antworten

beide Eltern sind zun Barunterhalt verpflichtet und nicht nur dein Vater und zwar so lange du in Schule oder Ausbildung bist. Ab 18 müssen beide Eltern Barunterhalt zahlen ,auch deine Mutter, auch wenn du da wohnst. das kindergeld wird voll auf deinen Bedarf angrechnet.

Meine Mutter verdient aber nicht soviel. 1000€ selbstbehalt, den hat sie nicht mal.

Schreibe Deinem Vater, dass Du den Unterhalt zukünftig pfänden lässt, wenn er ihn nicht zahlt. 

Voraussetzung für eine Pfändung (oder überhaupt eine Forderung dieser Art an den Vater...) ist natürlich, dass Du einen Unterhaltstitel gegen ihn erstellen lassen hast - und zwar Du selbst. Ansonsten bräuchte er Dir nämlich garnichts zu zahlen, selbst wenn Du eigentlich Anspruch auf Unterhalt hättest....

Deine Mutter hat keinen Anspruch mehr auf Zahlungen vom Vater für Dich, da Du bereits volljährig bist. Wenn sie Kostgeld für Deine Verpflegung/ Unterkunft fordert, muss sie das also bei Dir tun - und Du vorher ggf. Deinen Unterhalt vom Vater einholen....

schicke ihm Deinen Schulbesuchsnachweis oder Deinen Ausbildungsvertrag, mit Bescheinigung das Du die auch machst.. sowie Angaben in welcher Höhe Deine Mutter für Dich aufkommt und ob Du noch KG erhälst , denn nur mit den Angaben kann er ausrechnen was er an  Unterhalt zu zahlen hat... 

zusätzlich ist sehr wichtig Du redest über ihn nie schlecht, bist zu Kontakt mit ihm bereit, Du machst keinen Rufmord oder schädigst ihn anders .. z. Bsp. geschäftlich .. das sind Gründe das er Dich nicht unterstützen muß

Da hilft nur eines:

Unterhaltsklage führen, und mit dem titulierten Urteil immer wieder den Gerichtsvollzieher losschicken. Vorzugsweise über Lohnpfändung, ansonsten Kontopfändung.

Wird der Erzeuger sich ganz fix überlegen, dass die zusätzlichen Kosten zu hoch sind, und dann pünktlicher zahlen.

Das kannst Du gerichtlich einklagen, ja nach Alter, auch über das Jugendamt vorgehen.