Unterhalt mit Haus verrechnen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich für die "alleinige Nutzung der ehelichen Wohnung" zu verlangen. Das kann mit Sicherheit mit dem Unterhalt verrechnet werden. Frag mal Deinen Anwalt nach Details.

Möglichkeiten gibt es viele, das sollte mit einem RA besprochen werden.

mhm mein link ist offline, ich glaube nicht, dass es geht