Unterhalt, Mieteinnahmen, Erbe...

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da wo Vermögen ist entscheiden immer Gerichte, wer und in welcher Höhe etwas vom Kuchen abbekommt. Das es auch davon abhängt welches Vermögen bereits mit in die Ehe gebracht wurde, ist korrekt! Gerade deßhalb kommt es meißt zu Streit bei einer Trennung! Es sei denn ihr seid euch einig...aber dann würdest du wohl kaum um Rat fragen. Es gibt kein Gesetz wo festgelegt ist das der Frau die gemeinsam angemietete Wohnung zusteht. Nur eines ist kalr: Er ist seinem leiblichen Kind und dir auf jeden Fall unterhaltsverpflichtet. Wie schauts mit den anderen beiden Kindern aus? Hat er sie mit dem Trauschein auch adoptiert? Miteinnahmen sind Einkünfte, und zwar Einkünfte aus Immobilien. Natürlich werden die bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt! Versuch mit ihm eine Einigung zu finden das du mit den Kindern in der Wohnung verbleiben kannst. Wenn er zustimmt, dann umgehend den Vermieter informieren und es wird eine "Abnahme, Übergabe" durchgeführt. Dein Ex wird dann offiziell aus dem Mietvertrag entlassen und dir wird er komplett alleine übergeben. Der Rest wird nur über ein Gericht geklärt werden können...

Vielen dank für Deine hilfreiche Antwort!

Ja, er würde ausziehen, denn dies hier wäre viel zu groß für ihn alleine und ich denke kaum, dass er die Miete hier finanzieren könnte! Nein die beiden anderen Kinder sind nicht adoptiert und nur eins davon erhält wenig Unterhalt! Er hat Mieteinnahmen aus 2 Wohnungen (ca 1100€ netto) und hat noch ein komplettes haus vermietet, wie hoch da die Miete ist, weiss ich nicht denn ich wurde in dieser Thematik nie richtig eingeweiht, da es ja eine Erbengemeinschaft mit seien Bruder ist und ich damit nichts zu tun hätte! Die beiden Brüder haben jeder 1 Haus auf einem gemeinsamen Grundstück! Die Mieteinnahme von SEINEM Haus geht angeblich für den Kredit drauf, den er vor 1 Jahr noch mal aufgenommen hat, wie hoch der allerdings ist und wie hoch die Mieteinnahmen sind, weiss ich alles nicht....aber das ist ja ebenfalls Einkommen!

@n1971

Wie hoch die Einnahmen sind, wird er spätestens bei der Unterhaltsberechnung offenbaren müssen. Ich denke bei einem Anwalt bist du gut beraten...aber den hast du ja bereits. Danke für den Stern!

Wenn der Mietvertrag auf beide läuft, dann MÜSST ihr beide kündigen bzw. ihr seid noch haftbar falls nur einer auszieht.

Der Vermieter KANN dann mit dem verbleibendem Mieter einen neuen Vertrag abschließen, das kann er aber auch sein lassen.

Ein Anrecht darauf in der Wohnung zu bleiben gibt es nicht wenn ihr kündigt. Es gibt auch keine Regelung dass der Frau o.ä. die Wohnung zusteht.

Wieso sollte auch? Grundsätzlich ist ja auch die Frage mit dem Aufenthaltsbestimmungsrechtes, es kann auch durchaus sein dass der Vater das für den jüngsten zugesprochen bekommt.

Wenn das Auto und die Versicherung auf seinen Namen laufen, gehören sie auch erst einmal ihm.

Es kann aber sein, dass du das Auto benutzen darfst, es aber weiter ihm gehört. Das ist wenn das "zum Hausrat" gehört.

Wurde der Pkw aber ausnahmsweise ganz überwiegend für Familienzwecke genutzt (Einkaufen, Kinder zur Schule bringen, Ausflüge, Urlaubsfahrten), gehört er zum Hausrat - unabhängig von der Eigentumslage.

Aber du darfst es dann z.B. nicht verkaufen o.ä.

sorry aber ich habe noch NIE gehört, dass man kündigen MUSS! Das halte ich für Quatsch!

muss er ausziehen?

Kommt drauf an, auf wen der Mietvertrag läuft. Wenn ihr beide, könnt nur ihr beide kündigen, ergo müsst ihr beide ausziehen.

was ist, wenn ich jetzt zb einen Putzjob annehmen, wird er mir angerechnet auf die Unterhaltszahlungen?

Je nach Alter der Kinder musst du das sogar. Das Geld wird gekürzt, egal ob du den Job annimmst oder nicht.

Er läuft auf Beide !! Er kann aber doch auf Wunsch raus oder? Dann müssen doch nicht beide kündigen, ich kann doch in der Whg bleiben????? Mein Anwalt sagte, im Trennungsjahr muss ich nicht!! Wenn ich danach nichts finde, muss er auch weiter nachehelichen Unterhalt zahlen, dass weiss ich. Ich muss ja erstmal eine Arbeit finden mit 3 Kindern!! Deswegen weis ich zumindest, dass mir da nicht einfach Geld gekürzt wird, wenn ich nichts finde!

Mieteinnahmen sind aber Einkommen soweit ich weiss, oder? Das wird wohl zu seinem Einkommen dazu gerechnet!

@n1971

Mieteinnahmen sind aber Einkommen soweit ich weiss, oder?

Ja vielleicht. Es müssen ja gewisse Kosten gegengerechnet werden.

Das alles zu bewerten und zu berechnen ist jedoch zu kompliziert für GF, wie weiter oben schon geschrieben wurde.

Das ist ein viel zu komplexes Thema für GF . Unterhalt muss er zahlen ! Die Kreditkosten werden aber von den einnahmen abgezogen und im Fall der Vermögensteilung wieder als Vermögen berechnet ! Jedwede Tätigkeit von dir wird angerechnet aber nicht voll ! Wer in der Wohnung bleiben darf ist eine Frage des Mietvertrages ! Ob er freiwillig auszieht ?

Hallo,

Ja, was soll er hier?? Ich habe die drei Kinder und benötige den Wohnraum ! Es war doch immer so das der Frau der Wohnraum zusteht?!

@n1971

Wo hast du den Unsinn denn her?

@n1971

Ich habe die drei Kinder und benötige den Wohnraum

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat dein Mann doch auch mindestens 1 Kind.
Also habt ihr doch 1 gemeinsames Kind!