Unterhaltzahlung Jugendamt. Auskunftpflicht über Bildung,Krankenkasse?

6 Antworten

Kann hier denn keiner lesen? 🤦🏻🤦🏻🤦🏻 (bezogen auf die bisherigen Antworten)

Nein, deine KV und deine Schulausbildung gehören nicht zur Auskunftspflich nach § 1605 Abs. 1 BGB

Allerdings haben Unterhaltsverpflichtete Elternteile eine deutlich höhere Verpflichtung, wenigstens genügend Geld für den Mindestunterhalt zu verdienen. Dh das Gerichte auch auf Grundlage eines fiktiven Verdienstes Unterhalt berechnen können, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass man sich intensiv um Arbeit bemüht hat.

Dh so wie der "klassische" hartz4 Empfänger auf der Couch sitzen und ab und zu mal ne Bewerbung schreiben reicht hier nicht. Wer nicht nachweislich mehrere Bewerbungen pro Woche abgibt, sich auch auf Jobs außerhalb seines Berufsfeldes, auch deutlich niedriger qualifiziert und auch in größerer Entfernung bewirbt, der muß damit rechnen, dass er von seinem Regelsatz den Mindestunterhalt leisten muss. Überraschenderweise finden viele Unterhaltsverpflichtete plötzlich sehr schnell einen 450,- job oder mehr, wenn sie von ihren 416,- gezwungen werden 251, 302 oder mehr € Unterhalt zu bezahlen.

Insofern sollte man immer überlegen, welche Angaben man macht. Manchmal ist es besser kooperativ zu sein und auch Angaben zu machen, die man nicht machen muss. Manchmal kann es besser sein, ein Gerichtsverfahren zu riskieren. Das muss jeder selbst entscheiden.

Die können gar nicht gezwungen werden, von ALG 2 Unterhalt zu zahlen. Das ist nicht mal pfändbar.

Und wenn er dann einen Nebenjob hat, dann kommt er immer noch nicht auf 1080€. Und darunter kann er nicht gepfändet werden.

Wenn er ALG2 bekommt, dann muss er so oder so dem Jobcenter Bewerbungen vorweisen. Sonst wird das ALG2 ganz schnell gekürzt.

Deshalb gilt ein ALG2-Bezieher als schuldlos nicht zahlungsfähig.

@Menuett

Natürlich geht das, natürlich ist Alg2 pfändbar, natürlich kann unter 1080,- gepfändet werden

(selbst wenn ich die entsprechenden §§nicht kennen würde, sagt das schon der gesunde Menschenverstand. Wieviel Sinn würde sonst ein verminderter Selbstbehalt machen, wenn man in Partnerschaft lebt oder gar ein Selbstbehalt von nur 880,- bei Einkommen das nicht aus Erwerbstätigkeit stammt? Dann würden diejenigen, die nicht zahlen wollen schön n p konto einrichten, ihren Freibetrag von 1.139,99 eintragen lassen und schon hätte der Geringverdiener deutlich mehr als seine 1080,- / 960,- /880,-€ übrig)

Ja, als Alg2 Empfänger muss man Bewerbungen vorlegen (Realität oft naja) - als Unterhaltspflichtiger aber oft bedeutend mehr und auch für Minijobs

@KirstenSe

Wenn Du nicht erwerbstätig bist liegt der Selbstbehalt bei 880€.

Und nein, ALG2 kann man nicht pfänden...

Ja, das Jugendamt kann noch zusätzliche Bewerbungen fordern.

@Menuett
Wenn Du nicht erwerbstätig bist liegt der Selbstbehalt bei 880€.

Ähm ja, ist identisch mit dem, was ich sagte,

ein Selbstbehalt von nur 880,- bei Einkommen das nicht aus Erwerbstätigkeit stammt

was möchtest du mir damit sagen?

Und nein, ALG2 kann man nicht pfänden..

Doch natürlich kann man das unter gewissen Umständen für Unterhalt pfänden

@KirstenSe

Nein, das ist komplett unmöglich. Zumindest wenn er ein P-Konto hat.

@Menuett

Das hat mit p konto überhaupt nichts zu tun

@KirstenSe

Doch. Ohne P-Konto kann munter alles gepfändet werden.

Das ist allerdings nur ein bürokratischer Akt und hat nichts mit der Art der Zahlungsverpflichtung zu tun.

@Menuett

Auch mit P konto kann deutlich mehr als nur der normale Freibetrag gepfändet werden, aber das sagte ich dir bereits. Deshalb hat das mit dem p konto nichts zu tun

@KirstenSe

Nein, das ist nicht möglich.

@Menuett

Ich wiederhole :

selbst wenn ich die entsprechenden §§nicht kennen würde, sagt das schon der gesunde Menschenverstand.

Wieviel Sinn würde sonst ein verminderter Selbstbehalt machen, wenn man in Partnerschaft lebt oder gar ein Selbstbehalt von nur 880,- bei Einkommen das nicht aus Erwerbstätigkeit stammt?

Dann würden diejenigen, die nicht zahlen wollen schön n p konto einrichten, ihren Freibetrag von 1.139,99 eintragen lassen und schon hätte der Geringverdiener deutlich mehr als seine 1080,- / 960,- /880,-€ übrig

Ja, bist Du.

Das Kind muss eigentlich über Dich krankenversichert werden und das Jugendamt braucht Deine Daten um den Unterhaltsanspruch ordentlich zu verfolgen.

Die müssen sehen, dass man in deinem Job keine Stelle bekommt.

Warum MUSS das Kind über den Vater versichert werden???

Und ob er Arbeit finden könnte, möchte das JA vielleicht gerne wissen, muss es aber nicht.

@KirstenSe

Der Unterhaltsschuldner ist auch zur Krankenversicherung verpflichtet.

@Menuett

Meistens sind die Kinder bei dem Elternteil versichert, bei dem die leben, weil das praktikabler ist.

Wenn das Kind über den Vater versichert werden soll, muss das eh der Vater mit der KV klären und nicht das JA, wenn das also dahinter stecken sollte ist es sinnvoller den Vater dazu aufzufordern, bzw zu bitten

@KirstenSe

Natürlich steckt da auch das Jugendamt dahinter, das gehört mit zur Beistandschaft.

Wenn der andere Elternteil mehr verdient, dann hat der das Kind in der Krankenkasse zu nehmen.

@Menuett
wenn das also dahinter stecken sollte

Das = kv interessiert weil das kind in die kv des Vaters soll.

dann hat der...

Dann könnte Mutter das mal in freundlichem Ton ansprechen, falls Vater blockt, kann KM drauf bestehen, frage nach der KV erübrigt sich, weil JA und KM mit der Info nichts anfangen können

Und nach wie vor gehören alle diese Angaben nicht zur Auskunftspflicht. Man kann das fragen, KV muss aber weder gegenüber KM noch JA Angaben zu diesen Punkten machen

@KirstenSe

Doch, diese Angaben gehören dazu.

Was glaubst Du denn, warum er das gefragt wurde?

@Menuett
Doch, diese Angaben gehören dazu.

Das steht wo?

Was glaubst Du denn, warum er das gefragt wurde?

Was ich glaube spielt eigentlich keine Rolle. Irgendwas werden sie damit hoffentlich bezwecken. Aber nur weil das JA das gerne zu irgend einem Zweck wissen würde, muss er das nicht zwingend angeben.

@KirstenSe

Dann wird es halt der Richter fordern, wenn er weiter zickt. Und dann kostet es ordentlich.

@Menuett

Das kann passieren, ja.

Die Frage war aber ob er das dem JA sagen MUSS und das muss er nicht.

Nachdem jetzt von dir nichts kam, wo steht, dass er dem JA das sagen MUSS, sind wir uns da hoffentlich einig

@KirstenSe

Er muss auch dem gegnerischen Anwalt nix sagen. Er muss dann aber die Kosten tragen, die entstehen, wenn das dann gerichtlich festgelegt wird.

Und ggf. kommt es dann zu einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

@Menuett

Nein, da er nicht verpflichtet ist, solche Angaben zu machen. Er ist verpflichtet Angaben zu seinem Einkommen zu machen und das macht er.

Auch dem Anwalt muss er nichts sagen, richtig. Einzig auf Verlangen des Richters muss er weitere Angaben machen.

Aber niemand wird Klage einreichen um seinen Schulabschluss oder seine kv zu erfahren. Was soll also festgelegt werden? was soll er zahlen müssen?

@KirstenSe

Und wenn es ein Mangelfall ist, darf er dem Richter dann auch seine Schulbildung darlegen und die Krankenkasse darlegen.

Er zahlt ja wohl nicht. Sonst würde kein UVG gebraucht werden.

Und da möchte der Richter dann schon mehr wissen.

Und das kann recht teuer werden.

@Menuett

Ja, er müsste dem Richter Auskunft geben.

Ob das teuer wird, hängt davon ab, worauf geklagt wird und wie das Ergebnis ist . Auf "sag mir welche kv du hast wohl nicht"

@KirstenSe

Das wird in einem Aufwasch erledigt.

@Menuett

Eben

Und wie so oft wirfst du alles zusammen.

Es kann sein, dass bei einem Gerichtstermin der Richter nach solchen Angaben fragt, klar muss man das dann beantworten. Es entstehen aber keine Gerichtskosten, dadurch, dass man im Vorfeld dem JA seine Schulbildung nicht mitgeteilt hat.

@KirstenSe

Du kapierst einfach nix.

@Menuett

Ansichtssache

Nein, bist du nicht. Dann bekommst du halt kein Geld. Niemand ist verpflichtet, Gelder vom Staat anzunehmen.

Ich bin der Unterhaltspflichtige....bekomme also nichts. Nur inwieweit muss ich Auskunft geben...?

@FugaziAz

Vollumfänglich. Die müssen ja prüfen, ob bzw. inwieweit du nicht leistungsfähig bist.

Kann ja zum Beispiel sein, dass du Arzt bist - aber im Supermarkt arbeitest, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen...

Nun, es kann durchaus sein, dass das Jugendamt prüfen möchte, ob es dir anhand deiner Schulbildung bzw. deines Werdeganges zuzumuten ist, sich einen Nebenjob zu suchen um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Inwieweit das was mit der Krankenkasse zu tun hat, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Allerdings tätest du gut daran, die verlangten Auskünfte auch zu geben - egal ob du musst oder nicht...

Es ist eigentlich immer sinnvoll sich da kooperativ zu zeigen und keinen Anlass für eine Gerichtsverhandlung zu bieten. Schon in deinem eigenen Interesse solltest du dich zumindest zeitnah um einen Nebenjob bemühen.

ja, dass bist du. Es werden ja Gelder gezahlt.

Über einkommen ja, ist klar, aber Schulbildung und Krankenkasse usw....?

@FugaziAz

ja, es wird geprüft ob du wirklich keine Arbeit finden kannst.

Bei der Krankenkasse kann nachgeprüft werden, ob du nicht noch von anderer Stelle Gelder beziehst. Was ist auch schlimm daran, wenn die wissen wo du versichert bist?

@Heidrun1962a

Das JA hat keinerlei Recht irgendwelche Einkünfte von der KV des Vaters einzuholen!!!!

Das wäre auch unsinnig, denn wenn er sozialversichetungspflichtiges Einkommen hätte, wäre das dem Finanzamt und der Arge bekannt. Würde er von der KV direkt irgendwelche Gelder beziehen, wäre das der Arge bekannt und den Arge Bescheid hat die UVK laut Frage vorliegen