Unterhalt für Kinder aus erster Ehe bei erneuter Heirat...Welche Steuerklassen?
Guten Tag, ich schildere Ihnen kurz den Sachverhalt: Mein Freund hat aus erster Ehe 2 Kinder (10 und 13 Jahre alt). Er verdient im Moment knapp 2600€ brutto, ich 3700€. Er kann momentan schon nicht den vollen Unterhalt der Kinder zahlen, da ihm ja ein gewisser Betrag an Selbstbehalt bleiben muss. Wir wollen demnächst heiraten und nun stellt sich die Frage nach der Wahl der neuen Steuerklassen. Theoretisch gesehen würde es am meisten Sinn machen, wenn ich Steuerklasse III und er Steuerklasse V nehmen würde. Das würde sich natürlich nachteilig auf den Unterhalt seiner Kinder auswirken. Ich habe gelesen, dass man bei einer neuen Eheschließung sowieso mindestens IV/IV nehmen muss, eben wegen dem Kindesunterhalt. Ist das jedoch auch der Fall, wenn ich nicht nur ein paar Euro mehr verdiene als er, sondern 1100€ brutto mehr?!
2 Antworten
Ihr habt die freie Steuerklassenwahl nach der Eheschliessung und
könnt natürlich auch die 3/5 wählen. Aber der Unterhalt wird natürlich
weiterhin mit er Steuerklasse 4 berechnet, alles weitere wäre ja unfair.
Ist ja mit dem Brutto Netto Rechner nicht kompliziert,
auszurechnen, was jemand bei der Steuerklasse 4 bekommt. Da die
Steuerklasse 1 ja die gleichen Abzüge hat, bleibt es einfach beim
Unterhalt wie jetzt auch.
Wäre natürlich möglich, dass ihr am Ende mit 3/5 nachzahlen müsst an Steuern, dafür solltet ihr was zur Seite legen.
Zunächstmal können sie die Steuerklasse wählen wie sie wollen. Für den Kindesunterhalt wird aber mindestens mit IV/IV gerechnet, sprich das Nettoeinkommen zu grundegelgt, welches sich bei dieser Steuerklasse ergeben würde. Mit der Heirat oder den Zusammenleben mit einen leistungsfähigen Partner wäre der Selbstbehalt aber ohnehin um die Haushaltsersparniss zu reduzieren und somit der Mindestunterhalt von 289+355 = 644€ fällig.
Im Übrigen ändert die Steuerklasse am ende nix an der Steuerhöhe, da es über den Jahressteuerausgleich ausgeglichen wird.