Unterhalt für Kinder aus erster Ehe bei erneuter Heirat...Welche Steuerklassen?

2 Antworten

Ihr habt die freie Steuerklassenwahl nach der Eheschliessung und
könnt natürlich auch die 3/5 wählen. Aber der Unterhalt wird natürlich
weiterhin mit er Steuerklasse 4 berechnet, alles weitere wäre ja unfair.

Ist ja mit dem Brutto Netto Rechner nicht kompliziert,
auszurechnen, was jemand bei der Steuerklasse 4 bekommt. Da die
Steuerklasse 1 ja die gleichen Abzüge hat, bleibt es einfach beim
Unterhalt wie jetzt auch.

Wäre natürlich möglich, dass ihr am Ende mit 3/5 nachzahlen müsst an Steuern, dafür solltet ihr was zur Seite legen.

Zunächstmal können sie die Steuerklasse wählen wie sie wollen. Für den Kindesunterhalt wird aber mindestens mit IV/IV gerechnet, sprich das Nettoeinkommen zu grundegelgt, welches sich bei dieser Steuerklasse ergeben würde. Mit der Heirat oder den Zusammenleben mit einen leistungsfähigen Partner wäre der Selbstbehalt aber ohnehin um die Haushaltsersparniss zu reduzieren und somit der Mindestunterhalt von 289+355 = 644€ fällig.

Im Übrigen ändert die Steuerklasse am ende nix an der Steuerhöhe, da es über den Jahressteuerausgleich ausgeglichen wird.