Unterhalt für Kind mit 18 weil Arbeitssuchend?

7 Antworten

Die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern (die Kinder haben den Anspruch, nicht die Eltern und ab 18 besteht diese Unterhaltspflicht von beiden Elternteilen als Barunterhalt, egal bei wem es wohnt, wenn das Kind das so verlangt) besteht nur bis das Kind seine Erstausbildung/Erststudium abgeschlossen hat. Wenn dein Sohn fertig ist, hat er keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von seinen Eltern. Er hat sich ja wohl hoffentlich rechtzeitig arbeitslos gemeldet und hat Anspruch auf ALG1, wenn er die letzten 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, andernfalls muss er Hartz4 beantragen.

Meines Wissens hat ein Kind nur bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.

Du als Vater hast keinen Anspruch mehr, sobald das Kind 18 Jahre ist. Egal ob es noch zur Schule geht. Dann muss sich dieses Kind grundsätzlich selbst um den Unterhalt kümmern.

Volljährige Kinder sind in erster Linie selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt verantwortlich. 

Sollten sie dann noch einen Unterhaltsanspruch an die Eltern haben, so müssen sie selbst diesen nachweisen, den Anspruch ermitteln und einfordern.

Ein Anspruch an die Eltern bestünde aber nur, wenn ein volljähriges Kind noch zur Schule geht oder sich in seiner ersten Ausbildung befindet und dabei selbst sehr wenig verdient.

Da die Ausbildung hier bereits abgeschlossen ist, besteht also kein Unterhaltsanspruch mehr an die Eltern. Das Kind sollte sich Arbeit suchend melden - es hat ggf. Anspruch auf ALG I.

Verlangen kannst du Unterhalt auf jeden Fall, aber wenn ihr euch nicht selbst einigen könnt, musst du einen Anwalt einschalten und den Unterhalt einklagen. Wie viel bzw. ob du überhaupt was bekommst, wird dann vor Gericht geklärt. 

Der Unterhaltsanspruch endet mit Abschluss der Ausbildung. Der/die 18-Jährige kann sich ja jetzt arbeitslos melden, bekommt ALG1 und kann sich wieder eine Stelle suchen.