Unterhalt für kind bei wohngemeinschaft!
Servus leute, habe eine frage. Also, mein guter freund wohnt mit freundin zusammen in einer wohnung. Seit 5 monaten er hat eine stelle, seine freundin ohne arbeit (arbt.suchend) und freundin bekommt kein harz oder arbt.los geld.Die beude leben von sein geld. bzw gehalt. Er zahlt mitte ca 800 monat, auto leasing ca 380, telefon SWP usw....Jugendamt schreibt das er hat lohn ca 1530 eur/monat und muss 339 eur unterhalt für 12 j. sohn zahlen. Tut jugendamt nicht berücksichtigen das er fährt zu arbt.stelle hin/zurück 135 km, das er zahlt komplet alles...?? Und wenn der zahlt 339 eur dann reicht für beude nicht.Die beude ist nicht verheiratet, aber wohnen wie eine familie. Was soll er tun ?? kann ihm anwalt helfen? weil Jügendamt rechnet nach Düsseldorf.tabelle, früher jügendamt wollte au wissen wieviel verdinnt seine freundin, jetzt jügendamt will das nicht wissen.....Hauptsache "papa" hat arbeit und kann bezahlen und nicht verh..Danke im voraus.
5 Antworten
Sein Kind war vor der Freundin da und hat ein Recht auf entsprechenden Unterhalt! Wovon soll denn das Kind sonst leben?
Die Freundin soll/muss sich um Arbeit bemühen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
So sind nun mal die Gesetze!
Der Freund, ich nehme mal an das bist Du , ist seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig !! Seiner neuen Freundin, auch wenn sie zusammen leben, nicht.
Das Einkommen der Freundin ist völlig unerheblich und wird bei der Unterhaltszahlung nicht berücksichtigt. Anders wäre es allerdings, wenn ihr verheiratet wäret.....
Soweit ich informiert bin, ist man auch seinem Ehegatten gegenüber unterhaltspflichtig......was dann den Kindesunterhalt mindern würde.... Aber na gut.....mag sein...
Bei den 334,-€ Kindesunterhal handelt es sich um den gesetzlich festgelegten Mindestkindesunterhalt nach § 1612a BGB. Dieser muss grundsätzlich gezahlt werden.
Die Freundin hat keinen Unterhaltsanspruch, also muss das Jugendamt sie nicht berücksichtigen.
Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle müsste das Jugendamt jedoch berücksichtigen. Diese wirken einkommensmindernd.
Was aber nicht zusammenpasst:
800 Miete + 380 Verschiedens + 135 km zur Arbeit = Da bleibt auch ohne den Kindesunterhalt nichts.
Wovon leben denn die beiden?
Der Unterhalt richtet sich nun einmal nach der Düsseldorfer Tabelle. Und warum soll sein Sohn darunter leiden, daß die Freundin nicht arbeitet? Wer ein Kind in die Welt setzt, der sollte/muß sich auch verantwortungsbewußt darum kümmern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sein Sohn hat ja wohl mehr Recht auf die 339 Euro als seine Freundin die kein Job hat. Ist ja wohl klar...das man sowas noch fragen muss..man man das arme Kind.
Auch nicht, wenn sie verheiratet wären.... nur wenn er noch ein Kind mit ihr hätte....