Unterhalt für Bedarfsgemeinschaft von Steuer absetzbar?
Ich bin 3 ein halb Jahre arbeitslos gewesen und habe, da ich mit meiner Freundin zusammen gewohnt habe als Bedarfsgemeinschaft Hartz4 bekommen.
Zudem hatten wir temporär die Kinder im gemeinsamen Haushalt. Also Patchwork. Bekommen haben wir für die Kinder nie etwas. Lediglich den Basissatz
Jetzt stellt sich die Frage ob meine Freundin dies von ihrer Steuer absetzen kann und wenn ja in welcher Höhe?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Unterhalt für Kinder kann man nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Unterhalt für Personen, für die kein Kindergeldanspruch besteht, dagegen schon.
Für die Kinder habt ihr ja ebenfalls den Regelsatz bekommen. Darauf wurde das Kindergeld angerechnet.