Unterhalt für Bedarfsgemeinschaft von Steuer absetzbar?

2 Antworten

Unterhalt für Kinder kann man nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Unterhalt für Personen, für die kein Kindergeldanspruch besteht, dagegen schon.

Für die Kinder habt ihr ja ebenfalls den Regelsatz bekommen. Darauf wurde das Kindergeld angerechnet.