unterhalt einfach einstellen?

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Der unterhaltspflichtige Vater darf seine Unterhaltszahlungen nicht nach eigenem Ermessen und Gutdünken einstellen.

Wenn er das macht, kann das Kind bei Gericht eine Exekutionsklage (Exekution führen) einreichen ... und dieser Klage wird aller Voraussicht nach stattgegeben werden, und der Unterhaltspflichtige muss sowohl den ausständigen Unterhalt als auch die Gerichts- und Anwaltskosten (und eventuell anfallenden Nebenkosten) bezahlen.

Darauf sollte das Kind, dem Unterhalt durch den Vater zusteht, diesem sagen ... in vielen Fällen nützt es ...

vielen dank, deine antwort trifft genau meine frage...

@RedTigerchen

das freut mich, dann hat sie ihren Zweck erfüllt...

wie wäre es die Schulbescheinigungen (evtl. Zeugnis) dem Vater zu schicken. Daran erkennt er (oder seine Berater) das er weiter zu Zahlungen verpflichtet ist.

danke das ist eine gute idee

Solange die Ausbildung nicht abgeschlossen ist muß Unterhalt bezahlt werden, egal ob das Kind 18 Jahre oder auch älter ist. Ausnahme ist nur wenn das Kind seine Ausbilkdung schuldhaft schmeißt.

hallo, nein die ausbildung ist nicht abgeschlossen. und für die ausbildung benötigt sie eben diesen schulabschluss. (fachabschluss)

@RedTigerchen

Dann muß sie entweder die Klasse wiederholen oder sich eine Lehrstelle suchen. In beiden Fällen muß der Unterhalt bezahlt werden.

Der Vater ist meiner Meinung nach unterhaltspflichtig, so lange das Kind in der Ausbildung und unter 25 oder 26 ist. D.h. er kann die Zahlungen nicht eben mal so einstellen. Ein Rechtsanwalt kann da doch mal ein strenges Briefchen schreiben... Das hilft oft schon.

Da der Vater weiterhin unterhaltspflichtig ist, kann er zwar die Zahlungen einstellen, wird aber dann wieder per Gericht gezwungen werden, weiterzuzahlen. Wenn er schlau ist, spart er sich den Stress und zahlt brav weiter (bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat oder 25 Jahre geworden ist).

na dann hoffen wir mal das er das tut .. einen titel habe ich bereits und er noch genug unterhalts-schulden bei mir...

na ja, ab Volljährigkeit ist die Mutter auch Barunterhaltspflichtig. Das setzt dann schon eine Berechung von kundiger Seite vorraus. - genau müsste die Mutter dem Vater auch ihre Einkommensnachweise und wie oben kommentiert auch die Schulbescheinigungen dem Vater nachweisen. - Je schneller das passiert, desto geringer die Gefahr, dass der Vater die Zahlungen einstellt.

@Lexusclass

wer, was und wieviel wurde bereits vom jugendamt letztes jahr geregelt. auf meiner seite gibt es keine änderungen, ob bei ihm.. das kann ich nicht sagen. müsste ich da eine erneute prüfung vornehmen lassen ? und wenn ja wer macht das, anwalt kostet ja auch wieder geld...