Unterhalt einen Monat nicht bezahlt

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Wenn Du Deine Unterhaltspflicht verletzt, ist das in der Tat eine Straftat http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html Voraussetzung ist aber, daß Du mit dem Gewinn tatsächlich über dem "notwendigen Selbstbehalt" von 950,-€ lagst UND der Lebensbedarf des Kindes durch den fehlenden Unterhalt gefährdet war. Das Kind muß also Hartz IV beziehen oder die Mutter nur sehr wenig Geld verdienen. Wenn für das Kind auch ohne Unterhalt genug Geld da war, hast Du Dich auch nicht strafbar gemacht.

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann wird bei einem Monat fehlendem Unterhalt wohl eine kleine Geldstrafe bei raus kommen oder vielleicht auch noch eine Verfahrenseinstellung in der Verhandlung.

Ich gehe davon aus, dass dir das zur Last gelegt wird, weil du das Geld für etwas "nicht-Lebensnotwendiges" ausgegeben hast (hier die Sportwette).

Es ist ja nur eine Frage des Glücks ob man bei sowas gewinnt. Genauso wärs mit Lotto.

Der deutsche Staat denkt da: Der hat Geld für Sportwetten, also hat er auch das Geld um den Unterhalt seines Sohnes zu finanzieren. D. h. der deutsche Staat denkt von dir, dass du dich nur drücken willst.

Hast du denn sonst immer bezahlt? In der Überschrift sieht es so aus als hättest du nur einen Monat nicht bezahlt und später heißts in einem Monat hättest du mehr Geld gehabt...

In der Regel gibt es aber wegen 1 Monat Zahlungsverzug kein Verfahren, meistens erst eine Mahnung.

Du solltest schauen ob du das Nachzahlen kannst, wenn ja dann sollte sich das damit erübrigt haben.

MfG

der Timo0355

Erst einmal Danke. Ja ich habe während meiner Ausbildung nur 650€ verdient und konnte so keinen Unterhalt zahlen. Hatte dann aber wie gesagt einen Monat dabei wo ein gewinn von 600€ auf meinem Konto überwiesen wurde. Das legen die mir zur Last. Naja habe nächste Woche den Termin und werde mir das anhören. Wenn es ja wirklich nur für diesen einen Monat gilt kann eigentlich nicht viel passieren wor allem weil ich jetzt 275€ laufenden Unterhalt und 350€ Unterhalt während der Ausbildung bezahle... Also das was während der Ausbildungszeit aufgekommen ist zahle ich mit den 350€ ab.

Naja, das geht auch nicht, hast du gedacht, wenn du mal kein Unterhalt bezahlst, brauch dein Sohn auch nichts zu essen und zu trinken. Das mußt du vorher abklären, wenn du nicht zahlungsfähig bist. Sicherlich hätte es da eine Lösung gegeben. Wenn du eine Vorladung hast und mußt vors Strafgericht gehen, dann sage dort wahrheitsgetreu, warum du nicht zahlen konntest. Ich denke, man wird dir den Kopf nicht gleich abreißen. Liebe Grüße von bienemaus63

gute Antwort DH

@angelah

DH........