Unterhalt bei Geschwistern, ein Kind beim Vater, eins bei der Mutter

6 Antworten

Dein Ex muss Unterhalt für die Kleine zahlen, da kommt er nicht drumrum. Du musst Unterhalt für die Große zahlen, kannst aber logischerweise nicht. (Auch einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche packen!) Der Unterhalt hebt sich nicht gegeneinander auf.

Bekommst du Unterhaltsvorschuss für dein Kind? Ich weiß leider nicht, wie das im Zusammenhang mit ALG2 gehandhabt wird. Da haben andere User sicher mehr Ahnung.

Unterhaltsvorschuss habe ich beantragt

Grundsaetzlich ist es schon so, dass sich der Unterhalt aufhebt (eben keiner zahlen muss), wenn ein Kind jeweils beim anderen Partner lebt.

In eurem Fall ist es aber so, dass der Unterhalt des bei dir wohnenden Kindes auf diese Weise nicht gesichert ist und das Wohl des Kindes geht vor. Und das Amt will natuerlich auch nicht zahlen, denn Unterhalt geht vor und wenn der Vater zahlen kann, dann gehen sie erst an ihn.

Da ihr eh bald einen Termin bei Gericht habt, wird sich dieser Punkt doch sicher auch dort klaeren lassen, ich wuerde davon ausgehen, dass er weiter zahlen muss in diesem Fall. Ich finde das zwar sehr unbefriedigend fuer deinen Mann und hier muesste die Rechtslage angepasst werden, aber ich denke, er wird zahlen mussen.

Das "hebt sich" nicht "gegeneinander auf". Du musst für die ältere Unterhalt bezahlen und er für die jüngere. Da er deutlich mehr verdient als du, ist der Unterhalt entsprechend höher (sh. Düsseldorfer Tabelle).

Von was soll ich ihm denn Unterhalt zahlen? Ich habe selbst kaum was

@Teufelsbraut35

Eben, darum musst du auch nichts zahlen. Er schon.

Da hebt sich nichts auf...er ist unterhaltspflichtig für beide Kinder; die große fällt jetzt raus, da sie bei ihm wohnt; für die kleine hat er zu zahlen! Das ist auch gesetzlich so vorgeschrieben und ich frage mich ehrlich gesagt, wie den Anwälten das nicht klar sein kann...

Meinem Anwalt ist das schon klar. Nur sein Anwalt versteht es nicht. Wie gesagt, er will mich jetzt sogar verklagen.

@Teufelsbraut35

Sein Anwalt versteht das auch. Aber er handelt im Auftrag deines Ex, insofern will er das nicht verstehen!

Der Unterhalt hebt sich nicht auf, kann nicht gegengerechnet werden.

Jeder Elternteil muss für das Kind zahlen, welches nicht bei ihm lebt.
Die Höhe ist abhängig vom Alter des Kindes und dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Da beide Elternteile für je ein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig sind, trifft auch für beide eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" zu.
Jeder von beiden ist also verpflichtet, alles ihm Mögliche zu unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt für das nicht bei ihm lebende Kind leisten zu können. (Vollzeitjob, ggf. Nebenjob etc...).
(Ansonsten könnte ihm ein "fiktives Einkommen" angerechnet werden - entsprechend seiner Ausbildung bzw. seinen Fähigkeiten...-, nach dem die Höhe des Unterhaltes dann berechnet und tituliert werden könnte. Würde er dann nicht zahlen, entstünden Unterhaltsschulden, die einer Verjährungsfrist von 30 Jahren unterliegen würden...)

Sollte ein Elternteil nachweislich (z.B. aus krankheitsbedingten Gründen) nicht "leistungsfähig" sein, könnte der andere Elternteil ggf. Unterhaltsvorschuss für das bei ihm lebende Kind beantragen (max. nis zum 12. Geburtstag des Kindes möglich).

Müsste der eigentlich nicht barunterhaltspflichtige Elternteil diesen Unterhalt für das bei ihm lebende Kind selbst leisten, würde sich sein eigenes "unterhaltsrelevantes Einkommen" dadurch verringern.