Unterhalt bei 18 jährigem Kind nach Abitur was keine Ausbildung oder Studium beginnt?
Mein Sohn ist 18jahre alt und hat in diesem Jahr sein Abitur erfolgreich absolviert. Er lebt bei seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten und will nun weder Studium noch Ausbildung beginnen. Er hat sich einen 450€ gesucht und will diesen 1jahr lang machen, danach möchte er ein Studium beginnen wobei er aber dann eine Vergütung vom zukünftigen Arbeitgeber bekommt. Muss ich weiter Unterhalt bezahlen??
3 Antworten

Ab dem 18. Geburtstag ist ein Kind vorrangig selbst für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich.
Der bisher betreuende Elternteil hat keinen Anspruch mehr auf Zahlungen vom anderen Elternteil.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Sohn weiterhin Anspruch auf Unterhalt von den Eltern (beide wären dann jeweils anteilig unterhaltspflichtig, im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander), und zwar
- während einer Ausbildung/ Studium, wenn er in dieser Zeit selbst kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen erzielt.
- (Es bestünde auch zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn ein Unterhaltsanspruch, aber nur, wenn dieser Abschnitt nicht länger als vier Monate dauert....)
- Seinen Anspruch muss das Kind nun aber selbst erst einmal geltend machen, ansonsten bräuchte ihm kein Unterhalt gewährt werden.
Mit Beginn des Studiums hätte der Sohn also ggf. wieder einen Unterhaltsanspruch
- Wie hoch der Anspruch wäre, hängt dann davon ab, ob der Sohn noch bei den Eltern wohnt (bzw. wohnen könnte) oder nicht.
Das Einkommen des Sohnes und das Kindergeld würden auf seinen Anspruch angerechnet.
- Bei einem Vollzeitstudenten, der nicht zu einem Nebenjob verpflichtet ist, wird das Einkommen (nach Abzug eines Freibetrages) zur Hälfte angerechnet.
- Bei einem Azubi oder Student im Dualstudium wird das Einkommen (nach Abzug des Freibetrages) in voller Höhe angerechnet, so dass dadurch ggf. kein Anspruch mehr auf Unterhalt besteht.

... IC glaube nicht aber wahrscheinlich musst du etwas zu den Studien kosten beitragen ..... Was sich sowieso gehören würde !

aber meine Frage ist ob ich noch Kundesunterhalt an die Mutter zahlen muss?
Nein.
Es besteht keine Sorgepflicht mehr für den Sohn.
Es gibt also keinen "betreuenden Elternteil" mehr (in diesem Fall bisher die Mutter), die dem Sohn den "Naturalunterhalt" geleistet hat und dafür den "Barunterhalt" vom anderen Elternteil einfordern konnte.

da bin ich überfragt aber da er 18 ist kannst du wohl auch an ihn direkt zahlen

Unterhalt nur bei Schule, Studium oder Ausilung. Auch das Kindergeld fällt weg.
wollte ihm ja auch weiterhin unterstützen, auch jetzt in der Zeit seines 450€ Jobs wollte ich ihm 100€ freiwillig als Taschengeld zahlen, aber meine Frage ist ob ich noch Kundesunterhalt an die Mutter zahlen muss?