Unterhalt auf Sparkonto des Kindes?

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So etwas kannst du nur machen, wenn die Kindsmutter damit einverstanden ist...

Denn solange dein Kind minderjährig ist, hat sie Anspruch auf die Unterhaltszahlungen für das Kind an sich selbst. Sie muss den Unterhalt dann für die Ausgaben des Kindes einsetzen (seine Verpflegung, Kleidung, anteilige Miet-, Strom-, Telefonkosten, seine Schulsachen, Freizeit, Klassenfahrten usw...)

Darüber, wie sie das Geld verwendet, ist sie Niemandem (weder dir noch dem Jugendamt o.ä...) Rechenschaft pflichtig, solange das Kind nicht vernachlässigt wird.....

Nein. Der Unterhalt steht der Mutter zu - ohne Wenn und Aber.

Offenbar weißt Du nicht, wie teuer Kinder wirklich sind.

Ein Sparkonto kannst Du ja extra machen.

Das Geld erhält die Mutter des Kindes, ist ja für den Unterhalt desselben.

Nein, kannst Du nicht. Den die Mutter dürfte das Geld vom Sparbuch des Kindes nicht zur Deckung des tägliches Unterhalt des Kindes nutzen.

Du bezahlst hier einen Kleckerbetrag, der nicht annähernd die Bedürnisse Deines Kindes ausgleicht und möchtest nach einer gerichtlichen Einigung jetzt noch immer der Mutter diesen Betrag vorenthalten. Sag mal  - merkst Du überhaupt noch etwas? Glaubst Du von Geld auf dem Sparbuch wird jemand satt? Was die Mutter von Deiner wohlgemerkt mikrigen Unterhaltszahlung kauft, geht Dich nichts an.

Selbst nach Hartz 4 Gesichtspunkten benötigt ein Kind unter 6 Jahren einen Regelsatz in Höhe von 237,-- Euro ( und zwar in bar !! ). Und da sind die Kosten der Unterkunft sicherlich nicht enthalten !!

wilees, ich verstehe das es ein Kleckerbetrag ist, würd ja gerne mehr zahlen, aber von nix kommt nix in der heutigen Zeit.
Und ich will nur nicht das das Geld für Unfug drauf geht, wie z.B. Bier für den Lebensgefährten. Verstehst du nicht was ich meine?
Wenn du denkst ich denk nur an mich, du hast kein Recht darüber zu urteilen wie es in unserer Angelegenheit zu geht. Und zur Info, ich habe von anderen gehört das sie das schon in "Naturalien" gemacht haben sollen angeblich. (NUR ALS KLEINE INFO: EIN KIND GRÖßE 134 mit 116/122 Klamotten (hoffe das reicht))

@DeeKey1987

Egal wie schwer Du Dein Geld verdienst - sie hat Anrecht auf Barunterhalt. Und darüber ist nicht zu diskutieren.

@wilees

was denkst du denn was sie mit deinen 47 Euro für großartigen "Unfug" anstellen kann ? du tust ja so als würdest du ihr mehrere hundert Euro überweisen jeden Monat ............. ich sage es nochmal , der Betrag den du zahlst ist so lächerlich gering das man ihn eigentlich gar nicht erwähnen brauch und schon gar nicht darüber diskutieren was die Mutter damit machen soll ..... und NEIN man kann Unterhalt für Minderjährige nicht in Naturalien zahlen , egal was andere dir da erzählt haben ....