Unterhalt an selbstständige Exfreundin in Elterngeld und arbeitet trotzdem für das Geschäft

6 Antworten

Der Betreuungsunterhalt wurde doch sicher ermittelt. Wenn sie feststellen, dass sie trotzdem arbeitet, können sie ihn überprüfen lassen und neut festsetzen.

Unabhängig vom Kindesunterhalt, der in jedem Fall zu zahlen ist, hängt der Anspruch der Kindsmutter auf den Betreuungsunterhalt für sich selbst von ihrer eigenen "Lebensstellung" ab.
Maßgeblich für die Höhe des Betreuungsunterhaltes der ledigen Mutter ist das Einkommen der KM vor der Beziehung mit dem Kindsvater. Sie hätte also nicht den Anspruch auf einen "Ausgleich" wie nach einer Ehe üblich...
Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht, wenn die KM ihren Unterhalt nicht selbst erarbeiten kann, weil sie ihr Kind betreut. Ist sie aber in der Lage, sich selbst zu "unterhalten", so könnte das den Betreuungsunterhalt verringern.

Der Unterhaltspflichtige hat ihr gegenüber einen Selbstbehalt von 1150 Euro, d.h. er wäre nur zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn ihm selbst nach Abzug des Kindesunterhaltes noch Gelder oberhalb 1150 Euro zur Verfügung stünden.

Ja, moralisch auf jeden Fall. Wenn man Kinder in die Welt setzt hat man die Verpflichtung, diese auch gemeinsam großzuziehen, wenn das 6 Monate nach Geburt des Kindes schon nicht mehr der Fall ist hättet ihr lieber kein Kind in die Welt setzen sollen. Hast du ne ungefähre Vorstellung davon, wie schwer es ist ein so kleines Kind alleine großzuziehen? Das ist zu zweit schon eine enorme Aufgabe und du überlegst, ob du den Unterhalt kürzen kannst um noch mehr für dich zu haben?? Schäm dich.

Warum beantwortest Du die Frage nicht einfach sachlich oder wenigstens freundlich? Damit wäre dem Fragesteller mehr geholfen. Vorwürfe und Unterstellungen helfen niemanden!

Hallo,

ich bin kein Experte, aber ich denke, dass die Gesetzesgebung schon so ausgelegt ist, dass man sich trotz Eltern- und Unterhaltsgeld einen gewissen Betrag dazu verdienen darf, bzw. muss, um einigernmaßen über die Runden zu kommen.

Als Selbständige hat es deine EX nochmals schwieriger mit dem Geld klar zu kommen, ich glaube dir ist nicht bewusst, wie vile Abzüge und Nebenkosten Selbständige haben. Ich kenne die Situation von meinem Mann.

Hallo!

Für das Kind musst Du natürlich Unterhalt zahlen, bis es seine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Der Kindsmutter steht Unterhalt bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu, wenn sie aufgrund der Kinderbetreuung kein eigenes Einkommen hat. Das hat sie aber allein schon durch den Bezug des Elterngeldes. Durch ihren Nebenjob hat sie sogar noch mehr. Sie darf neben dem Bezug des Elterngeldes in bestimmten Umfang arbeiten, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren. Das alles hat auf den Anspruch und die Höhe des Unterhaltes für das Kind keinen Einfluss. Hier zählt nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Informiere Dich bei der Düsseldorfer Tabelle über die unverbindlichen Richtlinien. Du kannst auch das Jugendamt befragen oder Dich fachanwaltlich beraten (Familienrecht) lassen.

Schöne Grüße

Nach dem Kindesunterhalt hat er, wie ich das lese, gar nicht gefragt. Der steht für den Fragesteller wohl nicht zur Debatte.
"Sicherlich bin ich auch unterhaltsverpflichetet für Sie"

@Eifelmensch

Ein wenig zusätzliche Infos sind aber sicher nicht schädlich - oder? ;-)

@Prudentia2013

Infos schaden natürlich nie, bringen dem Fragesteller aber nicht allzuviel, wenn er nicht danach gefragt hat. - Nichts für Ungut, sollte ja keine Kritik an dir sein!