Unterhalt ab 18 kind wohnt zuhause?
Kind wird nun 18 macht ein bfd. Danach Ausbildung. Wohnt da weiterhin Zuhause. Meine Frage ist nun welche Summe zählt nun als Bedarf die 670 euro oder die Düsseldorfer Tabelle ? Kindsmutter hat hartz4 fällt somit aus der Berechnung raus. Unsere Anwältin sagt 670 Euro , das würde jeden so zustehen. Kann mit jemand sagen was nun stimmt. Lg
2 Antworten
Bis zum 18. Geburtstag hat das Kind noch einen uneingeschränkten Unterhaltsanspruch: Seine Mutter leistet ihm bis dahin noch den Naturalunterhalt und der Vater ist weiterhin barunterhaltspflichtig nach Düsseldorfer Tabelle (Altersgruppe: 12-17). Das Einkommen des noch minderjährigen Kindes (abzüglich Fahrtkostenpauschale) wird zur Hälfte auf den Unterhalt des Vaters angerechnet, dieser reduziert sich also entsprechend.
Ab Volljährigkeit hat das Kind keinen Unterhaltsanspruch an die Eltern (mehr) während des BFD.
(Nur, wenn ein Teil des BFD ein für die sich anschließende Ausbildung notwendiges Praktikum darstellen würde, bestünde für diesen "Praktikumszeitraum" Anspruch auf Unterhalt von den Eltern...)
Mit Beginn der Ausbildung lebt der Unterhaltsanspruch an die Eltern wieder auf, allerdings werden nun Einkommen (abzüglich Pauschale) und Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf des Kindes angerechnet, so dass nur noch ein geringer (oder gar kein) Unterhaltsanspruch besteht....
Die Höhe des "unterhaltsrechtlichen Bedarfs" des Kindes hängt davon ab, wo es dann wohnt.
- Kann es nicht mehr bei der Mutter wohnen, so beträgt dieser insgesamt 670 Euro.
- Wohnt die Tochter noch bei der Mutter, so orientiert sich der Bedarf an der "Düsseldorfer Tabelle" (Altersgruppe: ab 18).
Anwälte verdienen damit ihr Geld!
Ist das eine Fachanwältin für Familienrecht? Dann ist sie wirklich nicht auf dem neusten Stand :-/
670€ wenn sie auswärts untergebracht wird. Ihr Einkommen und Kindergeld wird angerechnet.
also zählt das unterhaltsrelevante einkommen nach Düsseldorfer Tabelle. Da mein mann ja wohl alleiniger Zahler bleibt ab Ausbildung.
Ist sie denn nicht bei Hartz4 bei den Kosten mit drin? Wohnungskosten bleiben ja. Sonst müsstest du ggf. ja sogar in eine kleinere Wohnung ziehen. Das kann ja nicht sein. Hier findet sicher eine Anrechnung statt.
Wie viel verdient denn deine Tochter? Kindergeld beträgt ja schon 188€
ich weiss nur das die mutter hartz 4 erhält nicht ich. ich lebe mit den Vater des kindes in neuer Beziehung, mehr als 9 jahre. wir sind arbeiten. Die Tochter macht ein bfd mit 450 euro. Wollt nur eossen was richtig ist navh Düsseldorfer Tabelle oder für alle 670 euro weil sie 18 wird
komisch das uns da ne echte Anwältin weiss machen will das ihr obwohl sie Zuhause wohnt 670 euro zustehen. danke erstmal