Untätigkeitsklage, vorher der KK eine Frist setzen?
Nachdem ich meinen Widerspruch bei der Krankenkasse Anfang Januar eingereicht habe, Anfang Februar den Bescheid bekam, dass der Widerspruch bearbeitet wird und ich bis heute keine Entscheidung bekommen habe, spiele ich mit dem Gedanken eine Untätigkeitsklage einzureichen. Muss ich der Krankenkasse davor eine Frist setzen und mit der Klage ''drohen'' oder einfach direkt die Klage einreichen?
Vielen Dank im Vorraus
2 Antworten
nach einem Widerspruch hat die Krankenkasse drei Monate Zeit, diesen zu bearbeiten. Widersprüche werden von sogenannten Widerspruchsausschüssen bearbeitet. diese tagen nicht täglich, sondern zu festgelegten Terminen. das kann einmal im Monat sein, alle sechs Wochen usw.
du solltest jetzt bei der Kasse eine Sachstandsanfrage stellen mit einer Frist von zwei Wochen und auf mögliche rechtliche Schritte hinweisen. wenn dann nichts kommt, kannst du direkt zum Gericht gehen.
So ist es- 3 Monate!
Woher weist du denn, dass die Krankenkasse Untätig ist? Die KK könnte doch auch neue Unterlagen usw. angefordert haben.
Wie wäre es mit einer schriftl. Sachstandsanfrage mit einer Frist von 2 Wochen bis zu einer verbindlichen Antwort???