Unsere Tochter macht Schulden und uns große Sorgen
Hallo, vor ca. 2 Jahren ist unsere Tochter ausgezogen. Sie ist jetzt 22 Jahre, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, kommt aber leider nicht mit ihrem Leben bzw. mit dem Alltag klar. Sie hatte mehrere Jobs, ist jedes Mal fristlos entlassen worden, wegen reiner Faulheit oder Bequemlichkeit. Jetzt hat sie eine Menge Schulden, hat seit Monaten die Miete nicht bezahlt, keine Strom, nicht bezahlte Strafzettel usw. usf. Leider kamen wir bis jetzt nicht an sie heran, sie hat vollkommen zugemacht, obwohl wir immer ein offenes Verhältnis zueinander hatten. Da sie wegen der letzten fristlosen Kündigung nun nicht einmal mehr Arbeitslosengeld (3-Monats Sperre) bekommt und jetzt noch die Wohnung wegen der Mietschulden gekündigt wurde, hat sie den Weg wieder zu uns gefunden. Sie weiß dass sie, wenn sie so weiter macht, total abrutscht. Keiner gibt ihr auch nur noch einen Cent. Um das zu verhindern, haben wir ihr angeboten, wieder bei uns einzuziehen. Natürlich nur unter der Bedingung, dass sie sich strikt an unsere Vorgaben und Grenzen hält. Wir möchten ihr sehr gern helfen, wieder in die richtige Bahn zu finden. Nur können und wollen wir unmöglich ihre ganzen Schulden bezahlen. Wir wollen ihr sicher helfen alles zu organisieren und zu ordnen, aber wollen nicht (mehr) für ihre Fehler gerade stehen. Wie ist das nun rein rechtlich wenn wir unsere Tochter wieder bei uns aufnehmen? Sind wir dann automatisch verantwortlich für ihre Schulden? Bekommt sie überhaupt staatliche Unterstützung wenn sie wieder bei uns wohnt (wir haben beide Arbeit)? An wen kann man sich am besten weden zwecks einer Beratung, auch hinsichtlich der drohenden Wohnungskündigung? Wir möchten wirklich gerne helfen, haben aber Angst einen großen Fehler zu machen und uns selbst zu ruinieren. Vielen Dank für einen guten Rat :-(
5 Antworten
Die kündigung ist wohl rechtens und an einer Räumungsklage führt kein weg vorbei, da sie die Miete ja wohl kaum auf einmal zahlen kann und sich so mit dem vermieter einigt das sie Wohnen bleiben darf. Alles andere wäre nru mti Stress und Kosten verbunden. Zwecks ALG: Ihr seid nciht mehr unterhaltspflichtig eure Tochter ist volljährig und hat eine abgeschlossene Ausbildung. macht es am besten so das ihr einen Untermietungsvertrag abschließt damit das amt nicht auf die Idee kommt ihr unterstützt sie finanziell (was inoffiziell läuft geht denen nichts an, also wenn ihr eurer Tochter mal 10€ zusteckt ist das eure sache). Ihr werden wahrscheinlich trotzdem Post bekommen, das ihr für eure Tochter aufkommen müsst, legt dagegen widerspruch ein. Auch wenn eure Tochter nicht den vollen hartz4 Satz bekommt sie bildet ihre eigene BG da sämtliche Gesetze für U25 jährige weg fallen (aufgrund der ausbildung). Für die Schulden ist sie alleine verantwortlich solange ihr nichts unterschrieben habt (auch nicht als Bürge). Hebt am besten sämtliche Quittungen auf wenn ihr euch was kauft um zu beweisen das es euch gehört, da diese Sachen nicht pfändbar sind. Es gibt zwar sehr wenige Sachen die man pfänden kann durch die hohen Gebühren durch pfändung, transport und co aber ein neuer BMW wäre schon pfädnbar und für solche großen wertsachen müsst ihr nachweisen das sie euch gehören
Eure Tochter ist volljaehrig und fuer ihre Schulden selbst verantwortlich, es sei denn, ihr habt gebuergt. Ob eure Tochter bei euch oder woanders lebt, hat mit den Schulden nichts zu tun.
Mit stattlicher Hilfe kenne ich mich nicht so aus, weiss aber (von einem Fall in der Familie), dass die Eltern da schon zur Unterstuetzung herangezogen werden - wo auch immer das Kind lebt. Verwandte ersten Grades sind fuer einander verantwortlich, da fuehrt kein Weg dran vorbei. (Natuerlich auch umgekehrt!)
Also für die Schulden eurer Tochter seit ihr nicht zuständig, die muss sie selbst regeln. Hilfe kann eine Schuldenberatung bieten. Bitte keine kommerziellen nehmen, sondern die von den Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas). Die haben zwar lange Wartezeiten, aber helfen dann kostenlos. Jetzt ist es mit der Wartezeit auch schon egal.
Wenn eure Tochter bei euch wohnt wird wahrscheinlich kein Geld (Hartz 4) gezahlt werden, ihr seit dann verpflichtet eure Tochter zu versorgen, aber nur mit den Grundbedürfnissen und nicht mit Schulden oder ähnlichem.
Letztendlich ist die Frage ob es Sinn macht sie wieder bei euch aufzunehmen. Zieht sie sich dann noch mehr zurück und macht gar nichts mehr, weil die Eltern dann ja da sind? Wie ist sie in die Situation geraten, dass sie nichts mehr auf die Reihe bringt? Gibt es einen Auslöser? Ich denke ihr solltet an eure Hilfe klare Auflagen binden. Z.B. Probleme klären, Schuldenberatung aufsuchen, therapeutische Hilfe suchen und besuchen, Job suchen und behalten, so weit wieder auf die Beine kommen, dass spätestens nach X Monaten ein Auszug wieder möglich ist.
Also wenn eure Tochter bei euch wohnt und ihr beide vollzeit arbeitet bekommt sie nichts von der Arge. Für die drohende Wohnungskündigung könntest du dich bei Arge nach einem Darlehen erkundigen. Bis zu einer gewissen Höhe kann man dort ein Darlehen beantragen. Ihr solltet sie aber trotzdem nicht ständig finanziell unterstützen. Sie muss lernen für ihre Schulden SELBER gerade zu stehen. SIE hat sie verursacht also muss SIE dafür sorgen das sie bezahlt werden. Anstatt ihr Geld zu geben solltet ihr dafür Sorgen das sie einen Job bekommt.
Also, es sollte das Übel an den Wurzeln gepackt werden. Die Schulden müssen abgezahlt werden. Ob Ihr sie unterstützt oder nicht, bleibt letztlich Euch überlassen.
Als erstes würde ich mich mal an eine Familienberatung (z.B. Pro Familia) wenden, denen das Ganze erklären und schauen, ob die eine Lösung haben, dass Eure Tochter ihr Verhalten ändert, wegen dem sie ja ständig ihre Arbeit verliert.