Wie gehe ich mit einer Pfändung um, die heute eingegangen ist?

6 Antworten

Wenn die Zahlung bereits zum Zeitpunkt des Eingangs des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses angewiesen ist, dann braucht die Zahlung nicht storniert werden - aus der Pflicht, daß man nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses nur noch den pfändungsfreien Betrag auszahlen darf, läßt sich nicht ableiten, daß man verpflichtet ist, bereits angewiesene Gehaltszahlungen rückgängig machen zu müssen (BGH - Bundesgerichtshof - IX ZR 27/88 vom 27.10.88).

Das kann z. B. sein, wenn Zahlungen bereits bei der Bank terminiert sind (z. B. wenn die Überweisungsdaten von einem Rechenzentrum oder Steuerberater bereits der Bank übermittelt wurden - das ist oft schon am 20. eines Monats der Fall oder als Onlineüberweisung bereits eingestellt ist oder der Überweisungsträger bereits bei der Bank eingereicht ist...)

Wenn Du morgen aber erst z. B. selbst die Überweisung vornimmst, dann mußt Du den pfändbaren Teil ermitteln und von der Gehaltszahlung abziehen - dem Mitarbeiter ist dann eine Kopie der aktuellen Gehaltsabrechnung auszuhändigen auf welcher dann handschriftlich die Pfändung vermerkt ist - da eine Pfändung vom Nettolohn erfolgt, hat sie keine Auswirkungen auf die Steuer oder SV und daher braucht die Gehaltsabrechnung nicht unbedingt im Folgemonat neu erstellt werden.

So eine Pfändung kommt ja nicht ohne Grund. Wenn Du Arbeitgeber bist und Du Deine Gläubiger nicht mehr bezahlen kannst, so dass diese Pfändungen einleiten, solltest Du mal der Realität ins Auge blicken, dass Du eigentlich insolvent bist. Denn Du müsstest beides zahlen können - die Gehälter + die Gläubiger!

Wenn Du jetzt keine Insolvenz anmeldest, ist das Insolvenzverschleppung.

Es geht hier offensichtlich um eine Lohnpfändung für einen seiner Mitarbeiter. Wie kommst du da auf Insolvenz?

@AalFred2

Er hat überhaupt nicht klar dargestellt worum es geht. Die Frage wurde erst später korrigiert.

@Gerneso

Okay, sorry, das war für mich nicht mehr zu erkennen. Dämliche Funktion.

Hast du keinen Steuerberater oder Anwalt? Du darfst keinesfalls den gesamte Lohn deines MA den Gläubigern überweisen, denn es besteht ein Schonbetrag, der vom Familienstand abhängt.

Es steht also bald der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür?

Dann mußt du den schleunigst kontaktieren!

Bitte dir Frage nochmal genauer lesen!

@Farridio

Ich hab sie, im Gegensatz zu dir!

@Wonnepoppen

Es geht entweder um eine Lohn- oder eine Kontopfändung, da steht der Gerichtsvollzieher dann beim Arbeitgeber bzw. bei der Bank vor der Tür.

@PatrickLassan

Danke, ich habe die Frage im Anfang mißverstanden, ok?

die pfändung greift ab dem nächsten abrechnungslauf da dieser systemtechnisch durch ist.