Unsere Hausverwaltung droht, Keller ohne Namensschild zu öffnen und zu beräumen.

7 Antworten

Ein Teppich ist Sperrabfall. Der darf tatsächlich nicht einfach auf dem Müllplatz hingelegt werden, sondern muss vom "Eigentümer" auf einen Wertsoffhof, oder halt mittels Sperrmüllabfuhr beseitigt werden. Wenn der Eigentümer des Teppichs nicht ausfindig gemacht werden kann, so hat der Vermieter das Recht diesen auf Kosten der Mieter beseitigen zu lassen. Weil - wenn der Teppich dort liegenbleibt, dann bekommt der Vermieter eine Anzeige vom Ordnungsamt - sprich der Vermieter muss Strafe bezahlen und obendrein die Entsorgung des Teppichs. Und das muss der Vermieter nicht auf sich beruhen lassen

Was für eine Hausverwaltung ist das denn ? 1.Die Können leicht feststellen wer zu welchen Keller gehört ..sollte im Mietvertrag festgehalten sein. Bei Wohnungsübergaben wird doch auch der Kellerraum übergeben so müssten die eigentlich wissen wer zu was gehört.Andersrum könnte sein das die das aus Feuertechnischen Gründen machen ( haben wollen ) oder Wartungstechnischen.Frage warum wollt ihr nicht die Keller mit Namensschild ( evtl. alternativ vorschlag machen Wohnungsnummer ) kennzeichnen ?

Hallo, Helga, Namen anzubringen, ist fuer uns kein Problem. Aber mir geht es um die Frage, ob ein Keller**** beraeumt werden darf****, wenn aus welchem Grund auch immer, innerhalb der naechsten 7 Tage kein Name angbracht wurde, Ich bin viel auf Reisen. Zum Glueck nicht zur Zeit, sonst haette ich bei der Rueckkehr einen leeren Keller vorgefunden?

@gila11

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen das die so einfach einen Keller beräumen dürfen..Meiner meinung nach gehört dieses zu einer Wohnung wird also Miete ( Pacht ) gezahlt. Aber das wird letztendlich nur ein Anwalt beantworten können !

Mfg. Helga

Ich denke die Hausverwaltung will sich nur davor schützen dass die Leute den Müll wild entsorgen. Und vielleicht möchten sie durch die Namensschilder verhindern dass der Mieter des Kellers seinen Mist bei Auszug drin lässt und dann behauptet es wäre nicht sein Keller. Straßenreinigung und Müllbeseitigung. Diese Kosten darf der Vermieter umlegen, nicht jedoch einmalige Kosten für die Gartenabfall- oder Schuttabfuhr. Sperrmüll- und Entrümpelungskosten darf er nicht um­legen, wenn die Verursacher zahlen könnten. Umgelegt werden dürfen Betriebs­kosten für Müllkompressoren, -schlucker, -absauganlagen und -mengenerfassungsanlagen und die Berechnungskosten.Quelle Verbraucherschutz

xx

Darf die Hausverwaltung Keller beraeumen? Gibt es dafuer eine gesetzliche Grundlage?

Fuer die Anbringung eines Namensschildes haben wir eine 7-Tage-Frist. Was ist, wenn ein Mieter in der Zeit verreist ist? Er kommt wieder und sein Keller ist ausgeraeumt???

@gila11

Man sollte dann vielleicht einfach eine Fristverlängerung anraten mit dem Hinweis dass der Mieter nicht da ist. Ich glaube nicht, dass man einfach so den Keller leerräumen darf.

Nun, wenn die Hausverwaltung darauf besteht, dass ein Namensschild an dem zugeteilten Kellerabteil anzubringen ist, sollte man das auch machen. Was den Teppich angeht, so hat der Vermieter das Recht, die Kosten für die Entsorgung auf die einzelnen Mietparteien umzulegen. Das ist rechtens, selbst wenn jemand der nicht in dem Haus wohnt, den Teppich auf dem Müllplatz abgelegt hat und man weiss nicht, wer es war. Das ist zwar ärgerlich für das Verhalten anderer Zeitgenossen zahlen zu müssen.

Nicht zu den Nebenkosten gehören

• Kosten für eine einmalige Sperrmüllbeseitigung, Kosten für eine Entrümpelung oder die Beseitigung von Bauschutt

• Kosten für unberechtigt abgelegten Müll bzw. Sperrmüll

Ansonsten Mieterverein bzw. Anwalt fragen.

Was soll bitte die einmalige Sperrmüllbeseitigung sein? Die Wenigsten stellen am Müllplatz mehr als 1 Großgegenstand ab.