Unsere Garage wurde durch Fahrerflucht stark beschädigt. Kann der Schaden über die Gebäudeversicherung abgerechnet werden,falls Schuldige nicht gefunden wird ?

4 Antworten

Ist denn in Deiner Gebäudeversicherung das Risiko "Fahrerflucht" mit versichert? 

Normalerweise werden in einer Gebäudeversicherung solche Risiken wie Sturm (zum Beispiel ab Windstärke 8), Hagel, Hochwasser, Blitzeinschlag etc. versichert. Denn für Risiken dieser Art kann keine andere (natürliche) Person haftbar bzw. verantwortlich gemacht werden (von welcher Du Dir dann das Geld zurück holen kannst).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gebäudeversicherung dafür aufkommen wird. Denn in der Gebäudeversicherung sind alle möglichen Elementarschäden in einem Bündel zusammengefasst (Rohrbruch, Brand, Sturm, Hagel, eventuell Hochwasser,.....), Fremdbeschädigung und Fahrerflucht gehören jedoch sicher nicht dazu.

Ob die Versicherung den Schaden reguliert, weiß ich nicht. Auf jeden Fall müßt ihr Anzeige bei der Polizei erstatten.

Ich meine, es gehört zur Gebäudeversicherung, wenn die Garage auf dem Grundstück des Hauses steht.