Unsere aushilfe war zur abendschicht eingeteilt, da an dem Abend eine Reservierung kurzfristig abgesagt hat, haben wir sie nach hause schicken müssen?

7 Antworten

Sicher hat sie einen Anspruch.

Sie ist gekommen - oder nicht? Allein dadurch hatte sie bestimmt schon einen Aufwand gehabt.

Sie konnte nicht wo anders arbeiten gehen. Dadurch hat sie einen "entgangenen Gewinn". Auch dafür Schadenersatz.

Die volle Stundenzahl ist vielleicht nicht zu zahlen - aber man kann sich sich doch gütlich verständigen.

Komplett ablehnen ist Frühkapitalismus pur.

 Stimmt das

Ja, das stimmt.

Wenn ein AN einen Dienst-/Schichtplan bekommen hat, ist dieser für AG und AN verbindlich. Einseitig kann der Arbeitseinsatz nur in ganz wenigen Ausnahmen (z.B. Brand, Überschwemmung.....) geändert werden.

Teilst Du einen AN ein und hast dann keine Arbeit für ihn, befindest Du Dich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Du musst den AN so bezahlen, wie er hätte arbeiten sollen. Minusstunden können so nicht entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.

Das Betriebsrisiko, dass keine oder zu wenig Arbeit da ist liegt bei Dir als AG. Das kannst Du nicht auf den AN abwälzen.

Außerdem gehen so kurzfristige Absagen sowieso nicht. Die Rechtsprechung orientiert sich hier nach dem § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das besagt, dass der AN mindestens vier Tage im Voraus wissen muss, wann er zu arbeiten hat. Dabei berechnet sich die Frist nach den §§ 186 ff.BGB. Der Tag der Bekanntmachung zählt also ebenso wenig wie der Tag der Arbeitsleistung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie hat ihre Arbeitsleistung angeboten und muss auch bezahlt werden.

Rein rechtlich müssen Teilzeitkräfte rechtzeitig (4 Tage) vorher wissen, wann sie eingesetzt werden. Auch sind sie mindestens 3 Stunden zusammenhängend zu beschäftigen.

Wenn euch eine Reservierung abgesagt wird, müsst ihr sie entweder anderweitig beschäftigen oder ab trotzdem bezahlen.

Das müsste dann der gast bezahlen, wenn er nicht rechtzeitig absagt. Das muss der Unternehmer bei seinen Reservierungen (und Kalkulationen) berücksichtigen.

Sonst würde ja das Beschäftigungsrisiko auf dem Rücken der Arbeitnehmer lasten.

Sie ist bei uns auf 111h angestellt mit Vertrag und so, kommt 4x die Woche arbeiten! Sie kommt immer auf ihre Stunden. Überstunden bummelt sie natürlich ab.

@happy1809

Bei Reservierungen müsst ihr das eben berücksichtigen und eine Stornierungsgebühr festlegen.

Auch die Gäste sagen ja normalerweise nicht am gleichen Tag ihre Familienfeier ab. Was ist denn, wenn ihr dafür extra einkaufen müsst?

Ja, das stimmt.

Dass kurzfristig Reservierungen abgesagt werden und zu viel Personal da ist, muss die Firma als Risiko tragen und in ihre Preise einrechnen.

Das ihr sie nach Hause geschickt habt, war ja auch eure Entscheidung, die sie nicht zu verantworten hat.